Landratsamt Donau-Ries

Sportförderung 2020 - Antragsfrist nicht verpassen

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Das Landratsamt Donau-Ries weist die Sport- und Schützenvereine darauf hin, dass Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale bis spätestens 1. März 2020 bei der Behörde vorliegen müssen.

Die erforderlichen Antragsformulare wurden vom Landratsamt bereits an alle Vereine, die im letzten Jahr eine staatliche Förderung erhalten haben, versandt. Daneben stehen die Formulare auf der Homepage des Landkreises unter www.donau-ries.de/sportfoerderung zum Download zur Verfügung.

Auskünfte zu den allgemeinen Fördervoraussetzungen sowie dem Berechnungsverfahren erteilt das Landratsamt Donau-Ries (Ansprechpartner: Roland Pickhard, Tel. 0906/74-115). Für die Antragstellung ist das entsprechende Formblatt mit allen Angaben und Anlagen insbesondere mit den gültigen Übungsleiterausweisen bis spätestens 01.03.2020 beim Landratsamt einzureichen. Später eingereichte Anträge beziehungsweise nachgereichte Übungsleiterausweise können nicht berücksichtigt werden.

Neben der staatlichen Förderung werden jährlich rund 89.000,00 Euro vom Landkreis Donau-Ries für diesen Zweck aufgewendet. (pm)