Symbolbild Bild: pixabay
Auch im Landkreis Donau-Ries ist seit der vergangenen Woche ein rasch fortschreitendes Infektionsgeschehen zu verzeichnen. Bezüglich der Nachverfolgung gibt es deshalb jetzt neue Richtlinien, die ab sofort gelten.

Das Gesundheitsamt teilt hierzu mit, dass aufgrund der stark steigenden Fallzahlen seit dem 29.10.2021 eine tagesaktuelle Nachverfolgung der Indexfälle, d.h. von Personen mit positivem PCR-Test, sowie der zugehörigen Kontaktpersonen nicht mehr möglich ist. Von dieser Situation ist jedoch nicht nur der Landkreis Donau-Riesbetroffen, sondern mittlerweile der gesamte Regierungsbezirk Schwaben bzw. große Teile Bayerns insgesamt.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat daher mit Wirkung vom heutigen Tag eine Neuausrichtung der sogenannten „Containment“-Strategie angeordnet. Hierzu wird ab heute die Kontaktpersonenermittlung durch die Gesundheitsämter auf Haushaltsangehörige sowie auf Einrichtungen mit vulnerablen Personen beschränkt, wie z.B. Alten- und Pflegeheime. In allen übrigen Fällen können Indexpersonen ihre engen Kontakte selbstständig informieren. Eine Übersicht zur Definition einer „engen Kontaktperson“ kann vorläufig dem Flussschema zur Kontaktpersonennachverfolgung bei SARS-CoV-2-Infektionen (rki.de) entnommen werden; die Information und Grafik finden Sie auch unter www.donau-ries.de/corona-kontakt.

Betroffene Kontaktpersonen werden gebeten, das entsprechende Kontaktformular unter www.donau-ries.de/corona-kontakt auszufüllen. Das Gesundheitsamt überprüft dann den Status als enge Kontaktperson und ordnet gegebenenfalls eine Quarantäne an. Auch Personen, die ein positives Ergebnis in einem Selbsttest aufweisen, werden gebeten, das Online-Formular unter www.donau-ries.de/selbsttest für eine Meldung zu verwenden. Zum Containment in Schulen und Kindertageseinrichtungen wurde den Landratsämtern eine gesonderte Mitteilung von ministerieller Seite angekündigt, über die das Landratsamt Donau-Ries gesondert informieren wird, sobald diese vorliegt.

Weiter mahnt das Gesundheitsamt, die allgemeinen Hygienevorgaben weiterhin streng zu beachten – auch wenn ein vollständiger Impfschutz vorliegt.

Verschärfung der Regelungen zur Quarantäne und Isolation

Da sich gezeigt hat, dass eine sichere Unterbrechung der Infektionsketten bei einer Freitestung von engen Kontaktpersonen bzw. von vollständig geimpften Indexpersonen bereits an Tag fünf häufig nicht gelingt, hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zudem den Zeitraum bis zur Freitestung von engen Kontaktpersonen aus der Quarantäne sowie der Freitestung aus der Isolation von asymptomatischen, mittels Nukleinsäuretest positiv getesteten, vollständig geimpften Personen verlängert.

Ab 02.11.2021 kann eine Freitestung des vorgenannten Personenkreises aus der grundsätzlich geltenden zehntägigen Quarantäne frühestens an Tag sieben und nicht mehr wie bisher an Tag fünf mit einem negativen Nukleinsäuretest oder PoC-Antigen-Schnelltest erfolgen. Die Testung ist jeweils durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person durchzuführen. Für Personen, die sich am 01.11.2021 bereits in Quarantäne oder Isolation befunden haben, verbleibt es noch bei der bisherigen Fünf-Tage-Regelung. Eine Sonderregelung im Bereich Schulen oder Kindertagesbetreuungsstätten gibt es nicht mehr.

Hotline für Fragen rund ums Impfzentrum

Für Terminvereinbarungen und Fragen rund ums Impfzentrum wurde seit dem 1.10.2021 eine zentrale Rufnummer unter 0906 / 746680 eingerichtet. Diese Hotline ist von Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr besetzt. Es wird darum gebeten, sich mit Fragen zum Thema Impfen vorrangig an diese Nummer zu wenden und nicht mehr unmittelbar an das Gesundheitsamt.

Im ehemaligen Impfzentrum in Nördlingen findet zudem am Mittwoch, 03.11.2021, von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr, ein Sonderimpftermin statt. (pm)