Die Untere Jagdbehörde des Landratsamtes Donau-Ries hat Vertreter des Jagdverbandes und der Land- und Forstwirtschaft zum alljährlichen Schwarzwildforum eingeladen. Zentrales Thema der Veranstaltung, an der auch Landrat Stefan Rößle teilnahm, war die Afrikanische Schweinepest.
Donau-Ries - Die Informationen, die der Leiter des Veterinäramtes Dr. Thomas Kellner über diese Tierseuche präsentierte, waren laut übereinstimmender Einschätzung der Teilnehmer besorgniserregend. Bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt es sich um eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft und für diese tödlich ist. Für den Menschen stellt sie keine Gefahr dar. In Deutschland ist ASP bisher zwar noch nie aufgetreten, jedoch ist der Ausbruch dieser Tierseuche auch in unserer Region zu befürchten. Eine Einschleppung der ASP nach Deutschland würde neben den Auswirkungen für die Tiere auch schwere wirtschaftliche Folgen mit sich bringen. Kritisch wäre eine Einschleppung in die Wildschweinpopulation, da hier die Möglichkeiten einer Seuchenbekämpfung begrenzt sind. Das Virus kann direkt von Schwein zu Schwein über Körperflüssigkeiten, insbesondere Blut, oder indirekt über vom Schwein stammende Lebensmittel oder kontaminierte Gegenstände, die mit dem ASP-Virus kontaminiert sind, übertragen und damit weiterverbreitet werden.
Bei Hausschweinen und bei europäischem Schwarzwild führt die Infektion zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Die Erkrankung führt in nahezu allen Fällen innerhalb von drei bis sechzehn, meist aber drei bis sechs Tagen zum Tod des Tieres. Beim Vorliegen solcher unspezifischen Symptome sollte, so der dringende Appell des Amtstierarztes, das Veterinäramt informiert werden.
ASP ist unheilbar, ein Impfstoff steht gegen diese Tierseuche nicht zur Verfügung. Daher können ausschließlich hygienische Maßnahmen und Populationsregulation zur Vorbeugung und Bekämpfung eingesetzt werden. Beim Ausbruch in Hausschweinebeständen müssten alle Schweine der betroffenen Bestände getötet und unschädlich beseitigt werden. Es würden großflächige Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete eingerichtet, in denen das Verbringen von Tieren und deren Erzeugnissen in und aus den Betrieben untersagt ist. Wird ASP beim Schwarzwild festgestellt, wird ein sogenannter gefährdeter Bezirk festgelegt. Beim Schwarzwild wird bei Bedarf eine verstärkte Bejagung, in jedem Fall aber eine Untersuchung erlegter und verendet aufgefundener Wildschweinen angeordnet. Aufgrund der umfangreichen Maßnahmen, die im Fall des Auftretens dieser Tierseuche zu ergreifen wären, hat der Bereich Katastrophenschutz des Landratsamtes Donau-Ries bereits konkrete Planungen erstellt. Regina Rybka vom Bereich Katastrophenschutz hat die Forumsteilnehmer über diese Pläne, wie beispielsweise der Einrichtung von Wildsammelstellen informiert.
In der sich anschließenden Diskussion wurden zahlreiche Punkte angesprochen, für die im Falle eines Seuchenausbruchs noch keine Regelungen vorliegen. Genannt wurden unter anderem die Punkte Entschädigungsleistungen, Erlaubnis von Nachtzielgeräten, Schonzeitverkürzung bzw. –aufhebung oder ein Anreizsystem für Landwirte zur Schaffung von Bejagungsstreifen. Da dem Landratsamt hier nicht die Entscheidungshoheit obliegt, wurde vereinbart, dass Landrat Stefan Rößle ein Schreiben an das zuständige Ministerium richten wird, in dem um eine zeitnahe Klärung der offenen Fragen seitens des Jagdverbandes und der Land- und Forstwirtschaft ersucht wird. Einig waren sich am Ende alle Teilnehmer, dass die Afrikanische Schweinepest eine ernste Bedrohung darstellt, da ein Ausbruch neben den Auswirkungen für die Tiere auch schwere wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen würde. Als Fazit wurde daher festgehalten, dass nur die gemeinsame Zusammenarbeit von Behörde, Jagdverband und Land- und Forstwirtschaft hier zum Ziel führen wird. (pm)