Mit dem Bekanntwerden der Probleme in dem Betrieb in einem Oettinger Stadtteil ist das Veterinäramt des Landratsamtes Donau-Ries bereits im Laufe des letzten Jahres tätig geworden und hat die jeweils notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Tierhaltung getroffen. Der Tierhalter hat in der Vergangenheit alle Anordnungen zur Verbesserung seiner Tierhaltung umgesetzt. Dies konnte im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Kontrollen durch das Veterinäramt festgestellt werden. Die jüngste Kontrolle erfolgte am 28.12.2017.
Oettingen - Die Amtstierärzte sind sich ihrer Aufgabe und Verantwortung selbstverständlich bewusst. Sie können sich aber nur im Rahmen der einschlägigen Rechtsnormen bewegen und haben, sobald die Mindestanforderungen erfüllt sind, keine besonderen Handlungsmöglichkeiten mehr. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Situation zur eigenen persönlichen Zufriedenheit entwickelt hat oder ob lediglich „tragbare“ Zustände geschaffen wurden, die ein behördliches Einschreiten nicht mehr erlauben. In die Beurteilung der Tierhaltung dürfen allerdings auch nicht Zustände im Anwesen einfließen, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Tierhaltung stehen.
Oberstes Ziel ist es, eine tierschutzgerechte Tierhaltung zu schaffen und dauerhaft zu erhalten. Dies umzusetzen ist mit den vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Werkzeugen oftmals nicht einfach. Ideale Zustände können mit den Mitteln der tierschutzrechtlichen Bestimmungen leider nicht durchgesetzt werden. Von Seiten des Veterinäramtes des Landratsamtes Donau-Ries wird es auch künftig engmaschige Kontrollen und Nachkontrollen geben und es werden alle zur Verfügung stehenden Mittel genutzt, um das gewünschte Ziel zu erreichen. (pm)