Bei Wärmedämmung auf Altputzen haben Bauherren viel Spielraum

Nur bei KfW-Förderung gibt es striktere Vorgaben
Donau-Ries - Eine Wärmedämmung an der Außenwand lohnt sich aus energetischer Sicht immer. Dabei müssen es gar nicht immer 12 bis 14 Zentimeter dicke Dämmplatten sein, es geht auch dünner. Darauf weist Josef Leberle von der Bauinnung Donau-Ries hin, einer von 13 Energie-Beratern der Ehrenamtskooperation des Landkreises Donau-Ries.
Die Projektgruppe Energieeinsparverordnung (EnEV) der Bauministerkonferenz hat jüngst klargestellt, dass Außenwanddämmungen auf Altputzen auch in einer Stärke von sechs, acht oder zehn Zentimeter ausgeführt werden können. Demnach unterliegt das Anbringen eines Wärmedämmverbundsystems ohne Abschlagen des Altputzes nicht der derzeit gültigen Energieeinsparverordnung und es bleibt dem Gebäudeeigentümer überlassen, in welchen Stärken die Wärmedämmung ausgeführt wird. Auf dieser Grundlage können Hausbesitzer, die bislang auf Grund der starren Vorgaben von der Ausführung einer Außenwanddämmung ganz Abstand gehalten haben, selbst die auf ihren jeweiligen Einzelfall zugeschnittene energetische und wirtschaftlich optimale Lösung wählen.
Wird allerdings die Außenwanddämmung im Zuge einer Erneuerung des Außenputzes im Sinne der EnEV aufgebracht, ist diese entsprechend zu dimensionieren. Nach Paragraph 11 der EnEV muss die „Aufrechterhaltung der energetischen Qualität“ gewährleistet sein, das heißt, Außenbauteile dürfen nicht in einer Weise verändert werden, die die energetische Qualität des Gebäudes verschlechtert. Doch selbst dünne Dämmplatten bringen schon eine Verbesserung, betont Josef Leberle. Die Bestimmungen der EnEV zur Dämmung werden bei Änderungen am Altbau allerdings nur dann relevant, wenn die jeweilige Änderung mindestens zehn Prozent der jeweiligen Bauteilfläche des Hauses betrifft. Oft macht es allerdings keinen Sinn, eine geringere Dämmstärke als die nach EnEV geforderte einzubauen, da der Preisunterschied in den meisten Fällen unerheblich ist.
Nicht verwechselt werden dürfen die Standards der EnEV allerdings mit den Vorgaben der KfW, der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Bei der KfW-Förderung werden sehr viele höhere energetische Standards angelegt, so dass dann eine dünnere Dämmung oft nicht möglich ist. Sofern Bauherren allerdings auf die Förderung verzichten oder diese eh nicht erhalten, haben sie relativ freie Hand, wie sie die Außenwände ihres Altbaus dämmen. „Es darf halt nur nicht schlechter werden“, betont Leberle, und rät davon ab, Billigmaterialien ohne Güterüberwachung bzw. Zertifizierung zu verwenden. Sofern man die Maßnahme von einem regionalen Handwerker ausführen lässt, ist man dagegen auf der sicheren Seite: „Dann wird sich die Energieeffizienz immer verbessern“.
Die Energieberater als Kooperationspartner des Landkreises stehen den Bürgern für eine kostenlose, halbstündige, individuelle Erstberatung an jedem ersten Donnerstag im Monat in der Volkshochschule Donauwörth im Spindeltal und an jedem dritten Donnerstag bei der Bauinnung Donau-Ries in der Kerschensteiner Str. 35 in Nördlingen, jeweils von 14 - 17 Uhr, zur Verfügung. Es ist eine kurze telefonische Terminvereinbarung unter Tel. 0906/74-258 (LRA) für die Termine in Donauwörth bzw. Tel. 09081/25970 (Bauinnung) für die Termine in Nördlingen erforderlich. (pm)