Die Pflege von Hecken wäre nach dem Naturschutzgesetz nur bis Ende Februar möglich gewesen. Hier handelt es sich aber um eine Zerstörung des seit den 70er Jahren entwickelten geschützten Heckenstreifens, in dem Holunder, Hartriegel und ältere Ahorne standen. Vor allem die alten Bäume sind unwiederbringlich verloren, waren über 50 Jahre alt und hatten zum Teil einen Durchmesser von 80 Zentimetern.
Die illegal gerodete Fläche gehört zum Biotopverbund „Altgrasfluren und Gehölze im Umfeld des Bahndamms nord-östlich von Rain“. Hierbei handelt es sich um mehrere Teilflächen mit Altgrasbeständen und naturnahe Hecken, eingebettet in intensiv genutztem Acker- und Grünland. Die Bestände ziehen sich entweder entlang des Bahndammes in Ost-West-Richtung oder manche Teilflächen in Nord-Süd-Richtung vom Damm weg.
Der offensichtlich Verstoß gegen das Naturschutzgesetz wurde dem Landratsamt Donau-Ries, Untere Naturschutzbehörde, nun gemeldet und Anzeige gegen Unbekannt erstattet. (pm)