Zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfes war unter anderem die Änderung der Rahmenbedingungen zur Stoffstrombilanz-Verordnung. Diese Änderungen hätten zu einem enormen bürokratischen Zusatzaufwand ohne nennenswerten Nutzen geführt. Im Landkreis Donau-Ries hätten die vorgesehenen zusätzlichen Dokumentationspflichten weit über 1.000 Betriebe belastet und den Strukturwandel weiter gefördert, ohne gewinnbringende Vorteile zum Grundwasserschutz.
„Der vorliegende Entwurf des Düngegesetzes hätte zu einem Bürokratiemonster geführt und das in Zeiten, in denen mehr denn je über Bürokratieabbau in der Landwirtschaft gesprochen wird. Eine Pflicht zur Stoffstrom- oder Nährstoffbilanzierung hat keinen Mehrwert für den Grundwasserschutz und führt nicht zu einem noch genaueren Düngemanagement bei den Landwirten. Deshalb war die Ablehnung durch die Bundesländer der folgerichtige Schritt, so Götz.
Der BBV hatte dies schon vor den Bauernprotesten im Winter gefordert. Auch eine Expertenrunde, die im Winter im Bundestag angehört wurde, hatte diese Empfehlung gegeben, erklärt Karlheinz Götz. „Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer haben damit einen echten Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet. Nun hat die Bundesregierung die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um sinnvolle Regelungen im Düngebereich zu finden. Ein erneutes Aufgreifen der Stoffstrombilanz lehnt der Bayerische Bauernverband jedoch strikt ab. Hier darf es zu keinem faulen Kompromiss kommen. Die Stoffstrombilanz muss gestrichen werden.“ (dra)