Ein bekanntes Bild in Donauwörth. Die Unterführung bei Airbus ist überflutet. Bild: Matthias Stark
Das Landratsamt Donau-Ries hat mit Verordnung vom heutigen Tag das Überschwemmungsgebiet an der Donau sowie den Mündungsbereichen anderer Gewässer festgesetzt.

Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet umfasst Flächen der Großen Kreisstadt Donauwörth, der Stadt Rain, des Marktes Kaisheim sowie der Gemeinden Tapfheim, Asbach-Bäumenheim, Mertingen, Genderkingen, Niederschönenfeld und Marxheim.

Das Landratsamt kommt damit seiner gesetzliche Verpflichtung nach, die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, durch Rechtsverordnung auszuweisen. Auf der Grundlage der vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth erstellten Hochwasserkarten wurde die Fläche festgesetzt, die bei einem solchen Hochwasser natürlicherweise überschwemmt wird. Es handelt sich somit um keine Planung der zuständigen Behörden, sondern um eine Darstellung des Ist-Zustandes der Überschwemmung bei einem hundertjährlichen Ereignis, d.h. um eine mess- und modelltechnisch ermittelte Tatsache. Die in Überschwemmungsgebieten geltenden Schutzbestimmungen sollen gewährleisten, dass ein Abfließen des Wassers nicht behindert und das Schadenspotenzial, beispielsweise durch die Errichtung neuer Gebäude und Anlagen, in diesen Gebieten nicht erhöht wird.

Im vorliegenden Rechtssetzungsverfahren haben im Juli bzw. September 2020 zwei Erörterungstermine stattgefunden. Aufgrund mehrerer Einwendungen von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie von Gemeinden bat das Landratsamt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) um erneute Überprüfung und Darlegung der im Rahmen der Berechnungen angenommenen Abflusswerte der Donau. Die vom LfU mittlerweile vorgelegte Stellungnahme hat die bisherigen Werte vollumfänglich bestätigt. Das Landratsamt Donau-Ries kommt damit nun seiner gesetzlichen Pflicht zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets nach.

Die Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes einerseits und die Planung bzw. Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen andererseits sind dabei zwei getrennt und voneinander losgelöst zu betrachtende Verfahren. Sollte sich aufgrund solcher künftiger Hochwasserschutzmaßnahmen der Hochwasserabfluss ändern, wäre das Überschwemmungsgebiet nachträglich anzupassen. 

Die Verordnung wurde im Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries vom 19.01.2022 (abrufbar unter: https://www.donau-ries.de/landratsamt-verwaltung/amtsblatt-donau-ries) bekanntgemacht. Einzelheiten können zudem aus den der Verordnung beigefügten Karten ersehen werden, die jeweils bei den betroffenen Gemeinden sowie im Landratsamt zur Einsichtnahme aufbewahrt werden und unter https://www.donau-ries.de/landratsamt-verwaltung/wasserrecht/ueberschwemmungsgebiete abrufbar sind. (pm)