Export von Nutztieren

Umstrittene Tiertransporte: Landratsamt will keine Zertifikate mehr ausstellen

Bild: privat
Die Amtstierärzte des Landratsamtes Donau-Ries wollen keine Zertifikate mehr ausstellen, die Transporte in Länder ermöglichen, in denen für die Tiere entsetzliche Transport- und Schlachtpraktiken zu erwarten sind.

Vor ca. 1 ½ Jahren wurde in Fernsehberichten das erste Mal über Schlachtpraktiken in den Maghreb-Staaten und der Türkei berichtet. In diesen Berichten wurden entsetzliche Transport- und Schlachtpraktiken geschildert, die in unserem Land große Betroffenheit und Bestürzung auslösten. In der Dezemberausgabe 2018 der Fachzeitschrift Amtstierärztlicher Dienst wurde das Thema vom renommierten Juristen Dr. Christoph Maisack (Mitautor des Kommentars zum Tierschutzgesetz) von juristischer Seite beleuchtet. In der Folge flammte die lange schwelende Diskussion um das Thema Export von Nutztieren in die genannten Staaten wieder auf und ausgehend vom Landratsamt Landshut werden zwischenzeitlich von zahlreichen Veterinärämtern keine Vorzeugnisse mehr ausgestellt, die zum Export der Tiere notwendig sind. 

Landrat Stefan Rößle unterstützt diese Haltung zum Wohl der Tiere

Tierschutz ist in Deutschland ein hohes Gut. Verstöße dagegen werden zumindest als Ordnungswidrigkeiten, oftmals als Straftaten geahndet. Die Amtstierärzte erfüllen im Tierschutz eine Garantenstellung und können aufgrund berufsethischer und moralischer Gründe nicht die Augen vor derartigen eklatanten Zuständen verschließen. Die Regierungen von Niederbayern und Schwaben haben daher das zuständige Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz um eine Entscheidung gebeten. Bis dahin wollen die Amtstierärzte des Landratsamtes Donau-Ries keine Zertifikate mehr ausstellen, die Transporte in Länder ermöglichen in denen die Tiere derart unsägliches Leid erwartet. Diese Entscheidung kann aber immer nur im Einvernehmen und mit der Unterstützung des jeweiligen Landrates getroffen werden. Diese Unterstützung hat Landrat Stefan Rößle zum Wohle der Tiere und zu deren Schutz seinen Tierärzten im Landratsamt ohne Zögern eingeräumt.

Die endgültige Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt letztendlich nun beim zuständigen Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. (pm)