Anstatt die Polizei darüber sofort zu informieren, meldete sich der Mann erst nach ca. 9 Stunden. Rund 2000 Euro Sachschaden waren entstanden, außerdem wird sich der Fahrzeugführer nun einer Anzeige gemäß dem bayerischen Jagdgesetz stellen müssen. In diesem Zusammenhang wird´nochmals darauf hingewiesen, bei Wildunfällen umgehend die Polizei oder den Jagdpächter, zu verständigen. (pm)