Ziel der Schließung der Kindertagesstätten und Schulen ist, die Zahl der sozialen Kontakte zu reduzieren, um dadurch die Ansteckungsgefahr und die weitere Verbreitung des Virus zu reduzieren. Das Mitbringen von Kindern in den Betrieb oder sich privat zu organisieren ist diesem Ziel nicht zuträglich und nicht zulässig. Derartige, auch kurzzeitige Betreuungsformen bedürfen einer Betriebserlaubnis, die derzeit aufgrund der Lage nicht erteilt werden. Der Betrieb einer solchen Betreuungseinrichtung ohne Erlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Geldbußen belegt werden kann.
Für die betroffenen Eltern bleibt derzeit nur die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Notbetreuungen, die von Schulen und Kindertagesstätten angeboten werden müssen. Die Mitarbeiter der bisher besuchten Betreuungseinrichtungen können den Eltern Auskunft erteilen, ob ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht. Nähere Informationen hierzu erteilt auch Frau Claudia Wernhard vom Amt für Jugend und Familie Donau-Ries unter der Telefonnummer 0906 74570. (pm)