Wann es spätestens so weit ist, zeigt die unten aufgeführte Tabelle. Ab dem Jahr 2026 sind auch alle Kartenführerscheine umzutauschen, die zwischen 1999 und 2013 ausgestellt wurden. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, erst bis Januar 2033 ihren Führerschein umtauschen müssen, egal ob sie im Besitz eines alten Papierführerscheins oder bereits eines Kartenführerscheins sind.
Folgende Unterlagen werden benötigt: der aktuelle Führerschein, ein gültiges Ausweisdoku-ment und ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Die Gebühr beträgt 25,30 €. Es ist mit einer Antragsbearbeitung in der Regel von mehreren Wochen zu rechnen, weshalb eine rechtzeitige Antragstellung dringend empfohlen wird. Termine hierzu können Sie über die Homepage www.donau-ries.de vereinbaren. Dort finden Sie auch Formulare und weitere Informationen zum Pflichtumtausch.
Aktuell sind die Jahrgänge 1965 bis 1970 aufgerufen, Ihre alten Papierführerscheine umtauschen zu lassen. (pm)
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 |
19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 |
19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 |
19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 |
19. Januar 2024 |
1971 oder später |
19. Januar 2025 |