Viele Menschen im Landkreis Donau-Ries sind vom Hochwasser betroffen, die Schäden sind bereits jetzt immens. „Der Freistaat Bayern lässt in dieser Notlage niemanden alleine und unterstützt Geschädigte schnell und unbürokratisch mit Soforthilfen. Dieses deutliche Signal geht von den Kabinetts-Beschlüssen der Bayerischen Staatsregierung aus, die heute ein erstes Hilfspaket über 100 Millionen Euro geschnürt hat“, so MdL Wolfgang Fackler, der in den vergangenen Tagen viel unterwegs war, um sich ein Bild vom Ausmaß des Hochwassers zu machen. Dabei war der Abgeordnete von der Einsatzbereitschaft, der Leistungsfähigkeit und der Motivation der Einsatzkräften und den freiwilligen Helfern beeindruckt, die Tag und Nacht gegen die Fluten kämpfen und die betroffenen Kommunen unterstützen. „Dieser Einsatz und diese Einstellung verdienen höchsten Respekt! Dafür möchte ich ein großes Dankeschön aussprechen“, so MdL Fackler, der hofft, dass sich die Gefährdungslage nun entschärft.
Das Sofortprogramm zur schnellen und unbürokratischen finanziellen Hilfe steht geschädigten Privathaushalten, Gewerbebetrieben, selbstständig Tätigen sowie Land- und Forstwirten offen. In einem ersten Schritt stellt die Staatsregierung zur Linderung der akuten Notlage und zur Beseitigung der entstandenen Schäden einen Finanzrahmen von bis zu 100 Millionen Euro bereit. Die wichtigsten Eckpunkte sind:
- Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ bis zu 5.000 Euro je Haushalt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 Prozent)
- Soforthilfe „Ölschäden an Wohngebäuden“ bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 Prozent),
- Notstandsbeihilfen aus dem „Härtefonds“: Zuschüsse an Privathaushalte, Gewerbebetriebe, selbstständig Tätige, Unternehmen der Land- und Fortwirtschaft sowie Vereine beim Vorliegen einer außergewöhnlichen Notlage.
Voraussetzung für die Auszahlung dieser Hilfen ist ein Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt Donau-Ries).
- Soforthilfeprogramm für Unternehmen und Freiberufler: Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit jeweils bis zu 500 Arbeitnehmern. Es wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt: Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden wird dabei die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung.
- Soforthilfe für Schäden in der Landwirtschaft (einschließlich Gartenbau) sowie der Fischerei. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Daneben sind im Falle einer durch das Hochwasser verursachten außergewöhnlichen Notlage weitere Notstandsbeihilfen möglich. Weiterhin stehen allen Betroffenen steuerliche Erleichterungen zur Verfügung. (pm)