Die erforderlichen Antragsformulare stehen auf der Homepage des Landkreises Donau-Ries unter www.donau-ries.de/sport zum Download zur Verfügung. Bei der Aufteilung einer Lizenz auf zwei Vereine ist die unter www.donau-ries.de/sport veröffentlichte Anlage „Erklärung zur Teilung von Lizenzen“ dem Antrag beizulegen.
Seit dem Förderjahr 2023 steht ein zentral entwickelter Online-Antrag zur Verfügung. Hierfür ist eine Online-Ausweisfunktion, das „ELSTER-Zertifikat“ oder das „authega-Zertifikat“ notwendig. Das Onlineformular, weitere Informationen und ergänzende PDF-Formulare stehen unter www.donau-ries.de/sport zur Verfügung.
Gewichtung der Lizenzen
Die Gewichtung der Lizenzen ergibt sich direkt aus der jährlichen Lizenzliste (Nr. 5.1.6.2 Satz 2 SportFöR). Andere Trainer- und Übungsleiterlizenzen werden nicht gefördert. Gegenüber dem Förderjahr 2024 wurden folgende neue Lizenzen aufgenommen:
- DOSB-Trainer/in C Leistungssport, Behindertensport; Disziplin Para Ski Alpin
- DOSB-Trainer/in C Leistungssport, Behindertensport; Disziplin Para Tischtennis
- DOSB-Trainer/in C Leistungssport, Behindertensport; Disziplin Rollstuhlbasketball
- Trainer C Breitensport, Bergwandern
- Demokratietrainer/in C im Sport
- Trainer C Breitensport, Klettersteig
- Trainer C Breitensport, Sportklettern Inklusion
- DOSB-Übungsleiter/in B, Sport in der Rehabilitation; Profile: Orthopädie, Innere Medizin, Sensorik, Neurologie, Geistige Behinderung / Intellektuelle Beeinträchtigung, Psychiatrie
Weitere Informationen zur Sportförderung
Auskünfte zu den allgemeinen Fördervoraussetzungen sowie dem Berechnungsverfahren erteilt Ihnen Frau Sabine Erdle Tel.: 0906/74-6050 oder E-Mail: sportfoerderung@lra-donau-ries.de (Landratsamt Donau-Ries). Für die Antragstellung ist das entsprechende Formblatt mit allen Angaben und Anlagen insbesondere mit den Übungsleiterausweisen im Original oder auf elektronischem Wege (digitale Lizenz/Kopie der Lizenz), bis spätestens 03.03.2025 beim zuständigen Landratsamt einzureichen. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, später eingereichte Anträge bzw. nachgereichte Übungsleiterausweise können nicht berücksichtigt werden. (dra)