Justiz

Abschiebung des psychisch kranken Messerstechers erfolgreich

Ein 35-Jähriger tötete im März 2019 seinen Nachbarn mit einem Küchenmesser. Bild: Matthias Stark
Der Guineische Staatsbürger, der vor knapp sechs Jahren in Donauwörth einen Mann erstach, wurde vergangene Woche in sein Heimatland abgeschoben.

Der Fall löste Ende März 2019 in Donauwörth große Bestürzung und Fassungslosigkeit aus. Ein aus Guinea stammender 35-Jähriger tötete im Hinterhof eines Wohnanwesens in Donauwörth unvermittelt seinen indischstämmigen Nachbarn mit einem Küchenmesser und verletzte dessen zu Hilfe eilende Ehefrau schwer. Das Leben der Ehefrau konnte glücklicherweise in einer Notoperation gerettet werden. Im März 2020 verurteilte das Landgericht Augsburg den Täter wegen Totschlags in Tatmehrheit mit versuchtem Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur unbefristeten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die Ausländerbehörde lehnte bereits mit Bescheid vom Februar 2019 einen Verlängerungsantrag des Guineers ab und forderte diesen auf, das Bundesgebiet bis spätestens März 2019 zu verlassen. Mangels eines vorhandenen guineischen Reisepasses reiste der Mann seinerzeit nicht aus Deutschland aus. Die Ausländerbehörde des Landratsamtes Donau-Ries leitete wegen der offensichtlichen Passlosigkeit des Mannes bereits Anfang Februar 2019 ein Verfahren zur Beschaffung eines Heimreisepapieres über das zuständige Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen ein. 

 

Nachdem der Guineer an paranoider Schizophrenie sowie Wahn leidet, eröffnete die Ausländerbehörde gegen den Mann nach Abschluss des Strafverfahrens ein sogenanntes ausländerrechtliches Ausweisungsverfahren. Nach Sichtung der umfangreichen und teils erschütternden Strafakte der Staatsanwaltschaft Augsburg zu dem Tötungsdelikt, erließ das Landratsamt im September 2020 einen umfangreichen Ausweisungsbescheid gegen den guineischen Staatsangehörigen. Die gegen diese Verfügung erhobene Klage wies das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg im Dezember 2021 ab. Seit Januar 2022 ist dieses Urteil rechtskräftig. Mit der Ausweisung, die eine sogenannte ordnungsrechtliche Präventivmaßnahme zur Abwehr zukünftiger Gefahren, die von einem Ausländer bzw. dessen Aufenthalts ausgehen, darstellt, wurde der tragische Fall konsequent ausländerrechtlich behandelt. Eine Ausweisung führt zum Verlust eines etwaigen Aufenthaltsrechts und verhindert in der Regel die Erteilung eines neuen Aufenthaltstitels. Zudem wird die Abschiebung von ausreisepflichtigen Straftätern im Regelfall stärker forciert. 

Anfang März vergangenen Jahres erließ die Staatsanwaltschaft einen Beschluss, über die Beendigung des Maßregelvollzugs, sofern die Abschiebung des Guineers in die Wege geleitet werde. Die Ausländerbehörde des Landratsamtes Donau-Ries eröffnete sodann das Abschiebungsverfahren gegen den Mann, der sich im Laufe der Zeit im Bezirkskrankenhaus (BKH) Günzburg als psychopathologisch stabil erwies. Im Zusammenwirken mit dem Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen (BayLfAR), der Bundespolizei und dem BKH Günzburg gelang es schließlich, die Voraussetzungen für eine sogenannte sicherheitsbegleitete Abschiebung zu schaffen. 

 

Nachdem der erste Abschiebeversuch im Herbst 2024 wegen einer vorübergehenden Weigerung der guineischen Seite, sogenannte sicherheitsbegleitete Rückführungen nach Guinea zu gestatten, noch scheiterte, gelang die erfolgreiche Rückführung schließlich doch noch Mitte Januar 2025. Bei seiner Ausreise gab das BKH Günzburg dem Mann einen dreimonatigen Medikamentenvorrat mit. Auch in Guinea ist die Behandlung psychisch kranker Menschen grundsätzlich möglich. Letztendlich endet die Verantwortung der Ausländerbehörde nach sicherer Überstellung und obliegt nunmehr dem guineischen Heimatstaat des Mannes.

Aus Sicht der Ausländerbehörde des Landratsamtes Donau-Ries ist die Rückführung des guineischen Staatsangehörigen ein großer Erfolg. Gerade Kapitalverbrechen können nicht hingenommen werden, diesen ist mit Blick auf die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung durch konsequente Ausweisungspraxis zu begegnen. (dra)