Ortskernsanierung

Ortskernsanierung in Auhausen gestartet

Die umfangreichen Freilegungen in der Klosterprälatur brachten ein wertvolles Zeitzeugnis zum Vorschein, ein Fragment des Wappens der Truchseß von Wetzhausen mit den unverkennbar silbern-rot geschachteten Balken in zwei Reihen Bild: R. Kaußler
In der Nordrieser Gemeinde Auhausen ist die Ortskernsanierung erfolgreich gestartet. Zudem ist sozialer Zusammenhalt ein wichtiger Aspekt der Gemeindepolitik.

Die Städtebauförderung in der Nordrieser Gemeinde Auhausen ist erfolgreich gestartet – und das Programm ´Sozialer Zusammenhalt´ ist inzwischen ein wesentlicher Bestandteil aktiver Gemeindepolitik“, weiß Bürgermeister Weiß in der ersten Gemeinderatssitzung des neuen Jahres stolz zu vermelden.

In Anwesenheit der Sanierungsbetreuer der Kommune, der Herren Wild und Birrle vom Büro „Die Städtebau – Gesellschaft für Kommunalberatung – Südbayern – GmbH“, ist die staatliche Förderinitiative „Innen vor Außen“ zur Revitalisierung von Ortskernen mit einer künftig reduzierten Flächeninanspruchnahme im Außenbereich zur Vorstellung gekommen.

Herr Wild wusste von der „regelrechten Begeisterung“ der staatlichen Stellen über das ungewöhnlich große Interesse aus der Bevölkerung zu berichten.

Im Kern der Beratung war über den geforderten kommunalen Selbstbindungsbeschluss zur vorrangigen Innenentwicklung zu reden. Zugleich bedurfte es der Ausräumung des „landläufigen Vorurteils“, wonach nun nicht mehr am Ortsrand gebaut werden dürfe. Umgekehrt sind aufgrund des Landesentwicklungsplans die Landratsämter sowieso angehalten, „den Vorrang der Innenentwicklung zu beachten“: „Die kommunale Planungshoheit wird durch diesen Beschluss nicht eingeschränkt“.

Voraussetzung für weitere Förderungen

Die Gemeinde Auhausen befinde sich zudem in der komfortablen Lage, durch das bereits erarbeitete „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept“ (ISEK) und die systematische Grundstückserhebung mit einem erstellten „Brachenkataster“ die Voraussetzungen für die weitere Förderung und zur nunmehrigen Erhöhung der staatlichen Fördersätze geschaffen zu haben.

Herr Wild spornt die Mitglieder des Gemeinderats an: „Lassen Sie uns Ihren Altort restrukturieren und zugleich seinen Charakter behalten“.

In einem weiteren Beschluss wird festgeschrieben, an dem ISEK als Leitlinie festzuhalten. Somit befinde sich die Gemeinde Auhausen zugleich im Städtebauförderprogramm von Land und Bund.

Freilegung des Prälaturgebäudes

In einem weiteren großen Themenkomplex informiert Herr Birrle zum Sachstand „Prälaturgebäude in der neuen Ortsmitte“. Nach der Vergabe in 2021 ist 2022 die umfassende Freilegung der Räumlichkeiten vollzogen worden. 2023 konnte die statische Untersuchung und Erstellung einer Machbarkeitsstudie folgen. Nun müsse sich aus dem Nutzungskonzept ein Baukonzept entwickeln. Geplant ist hierbei ein „Realisierungsteil“ für die Prälatur und ein „Ideenteil“ für die Freianlage. Ab Februar 2025 kann mit der Vergabeplanung und 2026 mit Beginn der Bauarbeiten gerechnet werden.

Im Einhergang mit den Revitalisierungsmaßnahmen bei gemeindlichen Projekten wusste Bgm. Weiß von einem erfolgreichen Kleinmaßnahmenprogramm für private Sanierungsvorhaben zu berichten. Dieser Anklang in der Bevölkerung mündet nun in die Aufstockung des Budgets für das Jahr 2024. Insbesondere im Hinblick auf das anstehende Feuerwehrfest 2025 dürfte sich die Sanierungstätigkeit nochmals forcieren.

Im Fortgang der Sitzung haben diverse Bauanträge allesamt die gemeindliche Befürwortung erfahren und im Rahmen der Beschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeugs für die FFW Auhausen war über die Vergabe der Atemschutzausrüstung zu beschließen.

Ein brisantes Thema stand auch wieder auf der Tagesordnung: Der Gemeinde Auhausen liegt – bei allem bisherigen Engagement mit der Flüchtlingsunterbringung in der Mehrzweckhalle mit langem Verzicht eines Großteils des kulturellen und sportlichen Lebens in der Gemeinde – eine Aufforderung des Landratsamtes vor, bei den „örtlichen Unterbringungsmöglichkeiten aufzuholen“. Des weiteren gibt es den Aufruf, privaten Wohnraum ausfindig zu machen. Hierzu wird inzwischen unverhohlen der bußgeldbewehrte Vollzug des sogenannten „Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“ angedroht. (pm)