19. Dezember 2022, 10:48
Gemeinderatssitzung

Hebesätze der Gemeinde Auhausen unverändert

Der Gemeinderat und Vertreter der Planungsbüros bei der Ortsbegehung vor historischer Stätte: Das vormalige Haus der Klosterjäger und spätere Schulhaus; rechts im Bild: Der gotische Giebel der früheren Klostermühle von Auhausen. Bild: R.Kaußler
In Zeiten mit überwiegend negativen beziehungsweise belastenden Nachrichten kann die Gemeinde Auhausen ihren Bürgern eine gute Nachricht zuteil werden lassen. Die gemeindlichen Steuerhebesätze im kommenden Jahr werden nicht erhöht. Grundsteuer A verbleibt bei 550 von Hundert; Grundsteuer B 450 v.H. und Gewerbesteuer 350 v.H.

Im Mittelpunkt der kommunalen Beratungen stehen aktuell die anstehenden Investitionen. Bürgermeister (Bgm.) Weiß verweist wiederholt auf den „Heimatbericht 2018“ der Bayerischen Staatsregierung, wonach die Gemeinde Auhausen als „Raum mit besonderem Handlungsbedarf nach dem Landesentwicklungsplan“ ausgewiesen ist: „Handlungsansätze für die Vitalisierung der Ortsmitte liegen bereits vor. „Nun liegt es an uns, diese einmalige Entwicklungsmöglichkeit im historischen Ortskern zu nutzen“, so das Gemeindeoberhaupt.

Vor der Sitzung konnten bei einem Ortstermin in der Klosterstraße und Mühlstraße mit Vertretern der Firmen „Planwerk“, „LandschaftsLabor“ und „Die Städtebau“ die entscheidenden Absprachen zur Vorentwurfsplanung „Freiraumkonzept Auhausen“ getroffen werden.

Nun hat der Gemeinderat die Erläuterungen der Fachfirmen zur Kenntnis genommen, eigene Änderungswünsche mit eingebracht und die Teilabschnitte festgelegt. Hiernach wird es zur Neugestaltung der beiden Ortsstraßen von der historischen Tordurchfahrt über die Zufahrt zum Klosterhof bis zum gemeindlichen Kriegerdenkmal kommen.  Die Grundlage bildet der Freiflächenplan des Landschaftsarchitekten Marc Kücking mit einer „aufwendigen Bepflanzung von der Klosterstraße bis zum Pfarrgarten“, nachdem in diesem Bereich überproportional viel Abholzung von überaltertem Bestand erfolgen mußte.

Als einen „großen Trumpf“ vermag Bgm. Weiß den Umstand zu bezeichnen, dass gerade durch diese Innerortsmaßnahme schon ein Teil des Gestaltungskonzeptes aus dem Städtebauförderprogramm zu Umsetzung kommen wird.

Bereits abgeschlossen ist die Sanierung der Entwässerungseinrichtung in der Klosterstraße. Um nun die vorhandenen Fördermöglichkeiten nach den „Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben“ gerecht zu werden, war im auslaufenden Jahr auch die Vorgehensweise für die Mühlstraße mit dem Planungsbüro abzustimmen. (pm)