Das Preisgeld in Höhe von insgesamt 5.000 Euro für integrationsfördernde und -begleitende Maßnahmen wurde vom Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration aus den vom Bayerischen Landtag bewilligten Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt. Das Preisgeld ist zweckgebunden für die Förderung der prämierten Projekte oder deren Fortentwicklung und soll auf maximal fünf Projekte verteilt werden.
Kommunen, Verbände, Vereine, Selbsthilfegruppen, sonstige Initiativen und Einzelpersonen, die in Schwaben insbesondere durch bürgerschaftliches, ehrenamtliches Engagement die Teilhabechancen und die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in besonderem und nachhaltigem Maße fördern, können sich selbst mit einer kurzen Beschreibung der Aktivitäten bewerben oder auch von Dritten vorgeschlagen werden.
Die Bewerbungsunterlagen sind auf der Internetseite der Regierung von Schwaben www.regierung.schwaben.bayern.de unter der Rubrik „Aktuelle Themen“ abrufbar.
Bewerbungen können bis einschließlich 31. Juli 2019 an die Regierung von Schwaben, Sachgebiet 14.1, Fronhof 10, 86152 Augsburg, E-Mail: poststelle@reg-schw.bayern.de, gesendet werden. (pm)