13. Juli 2021, 14:13
IG Bau

Corona lässt Zahl der Minijobs im Landkreis sinken

In der Gebäudereinigung sind Minijobs besonders stark verbreitet – und werden für die Betroffenen häufig zur Armutsfalle. Die IG Bau fordert, 450-Euro-Stellen sozialversicherungspflichtig zu machen. Bild: IG BAU
Im Landkreis Donau-Ries sind im vergangenen Jahr rund 800 geringfügig entlohnte Arbeitsverhältnisse weggefallen. Zu großen Teilen liegt dies wohl auch an der Corona-Krise.

Innerhalb von zwölf Monaten sank die Zahl der Mini-Jobs um fünf Prozent auf zuletzt 14.700, wie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt mitteilt. Die IG Bau beruft sich hierbei auf neue Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. „Der Rückgang zeigt, dass Minijobs alles andere als krisenfest sind. In unsicheren Zeiten kürzen Firmen zuerst bei den 450-Euro-Kräften, die allerdings weder Anspruch auf das Kurzarbeiter- noch auf das Arbeitslosengeld haben“, kritisiert Michael Jäger. Der Bezirksvorsitzende der IG BAU Schwaben fordert, Lehren aus der Pandemie zu ziehen und Betroffene besser zu schützen. Minijobs müssten ab dem ersten Euro sozialversicherungspflichtig werden.

IG Bau bietet Hilfen an 

In der Gebäudereinigung seien prekäre Arbeitsverhältnisse besonders stark verbreitet und würden insbesondere für Frauen zum Karriere- und Armutsrisiko. Laut Arbeitsagentur zählten die Reinigungsfirmen im Kreis Donau-Ries Ende vergangenen Jahres rund 280 Beschäftigte, die einen Minijob als alleiniges Einkommen haben. Das sind 30 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Branche. Die IG Bau rät Beschäftigten, die während der Pandemie ihren Minijob verloren haben oder um dessen Verlust fürchten, Hilfe bei der Gewerkschaft zu suchen.

Falsche Anreize für Minijobs 

„Die Politik setzt mit den abgabenfreien Minijobs schon seit Jahren falsche Anreize. Die Corona-Krise hat klargemacht, dass diese Stellen eine arbeitsmarktpolitische Sackgasse sind. Es ist höchste Zeit, die Sozialversicherungsfreiheit für 450-Euro-Jobs abzuschaffen“, so Jäger. Nur wenn für die Beschäftigten künftig Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gezahlt würden, könnten sie wirksam geschützt werden. (pm)