Gesetzesneuerungen

Arbeitsagentur fördert die Weiterbildung Beschäftigter in Betrieben

Beispielbild Bild: Bundesagentur für Arbeit
Mit dem neuen Jahr ist das Qualifizierungschancengesetz in Kraft getreten, das Betrieben ermöglichen soll, ihren Arbeitnehmern zukunftsorientierte Kenntnisse vermitteln zu lassen – unabhängig von der Betriebsgröße.

„Die anhaltend gute konjunkturelle Lage bereitet den Unternehmen zunehmend Schwierigkeiten, geeignete Fachkräfte zu finden. Zur Sicherung des Fachkräftebedarfs haben wir jetzt noch mehr Möglichkeiten, die Betriebe und deren Mitarbeiter zu unterstützen. Die Weiterbildungsförderung für alle Beschäftigten, deren berufliche Tätigkeiten aufgrund von Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht sind oder eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben, wurde stark ausgeweitet,“ informiert Richard Paul, Geschäftsführer der Agentur für Arbeit Donauwörth.

Mit dem neuen Jahr ist das Qualifizierungschancengesetz in Kraft getreten, das Betrieben ermöglichen soll, ihren Arbeitnehmern zukunftsorientierte Kenntnisse vermitteln zu lassen – unabhängig von der Betriebsgröße. Dabei übernimmt die Bundesagentur für Arbeit nicht nur einen Teil der Maßnahmenkosten, sondern entlastet den Arbeitgeber während der Kursteilnahme auch bei den Lohnkosten.

Damit eine Qualifizierung gefördert werden kann, muss diese mindestens 161 Unterrichtsstunden umfassen, zertifiziert sein und von einem externen Bildungsträger durchgeführt werden. Vermittelt werden sollen hier grundlegende Kenntnisse, die ein Arbeitnehmer auch jenseits seiner jetzigen Tätigkeit nutzen kann. Die Arbeitgeber sollen auf diese Weise von besser geschulten Arbeitskräften profitieren können, auf der anderen Seite werden diese krisen- und zukunftssicherer in ihrem Beruf.

Es lohnt sich für alle Betriebe eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Förderbeträge sind nach Betriebsgröße gestaffelt. So können Betriebe mit unter zehn Mitarbeitern, bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten, bezuschusst werden. Zusätzlich bekommen diese Arbeitgeber für die ausgefallene Arbeitszeit bis zu 75 Prozent des Gehalts erstattet. Die Weiterbildung kann in Form von Präsenzunterricht, Blended Learning, Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend stattfinden. Dabei kann sowohl der Berufsabschluss, wie auch die Anpassung von Kenntnissen und Fertigkeiten, das Bildungsziel sein.

Grundsätzlich wird ein zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Arbeitsagentur abgestimmter Förderantrag empfohlen. Vom neuen Programm ausgeschlossen sind allerdings frisch aus-gebildete Berufsanfänger, da man erwartet, dass diese bereits auf dem neuesten Stand sind. Auch Selbständige können von dem neuen Gesetz nicht profitieren.
Die Unternehmen werden über die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung des Angebotes von unseren Experten im Arbeitgeber-Service gerne beraten.(pm)

Telefon-Hotline für Arbeitgeber: 0800 4 5555 20