Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen 58-jährigen Arzt, der rund zehn Jahre bis Ende April 2018 bei der Donau-Ries Klinik als Anästhesist eingesetzt war, wegen 51 Fällen der gefährlichen Körperverletzung jeweils zusammentreffend mit Unterschlagung und einem Verstoß gegen das Medizinproduktegesetz sowie einer weiteren Unterschlagung Anklage zum Landgericht Augsburg erhoben.
Der Angeschuldigte, der sich aufgrund einer Erkrankung regelmäßig selbst Schmerzmittel gespritzt haben soll, um seine Arbeitsfähigkeit aufrechtzuerhalten, ist hinreichend verdächtig, in der Zeit von Februar 2017 bis Ende April 2018 Narkosemittel von den für Operationen vorbereiteten Mengen abgezweigt und sich selbst injiziert zu haben.
Dabei soll es durch die Missachtung von Hygieneregeln in 51 Fällen zur Übertragung des Hepatitis C Virus auf die von ihm als Anästhesisten betreuten Patienten gekommen seien. Zudem soll eine OP-Schwester Ende April 2018 beobachtet haben, wie der Angeschuldigte sich abgezweigtes Narkosemittel intravenös injizierte.
Der gesetzliche Strafrahmen beträgt für gefährliche Körperverletzung Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, für veruntreuende Unterschlagung, die vorliegt, wenn, wie hier vorgeworfen, der unterschlagene Gegenstand anvertraut war, Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe und für die angeklagten Verstöße gegen das Medizinproduktegesetz, die vorliegen können, wenn das bei der Narkose eingesetzte Material verunreinigt war, Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Über die Eröffnung des Verfahrens wurde noch nicht entschieden und daher auch noch keine Termine zur Hauptverhandlung bestimmt. (pm)