Verstoß

Trauerfeier mit über hundert Besuchern in Rain genehmigt

Symbolbild Bild: pixabay
Am Freitag fand in Rain die Beerdigung einer Frau statt. Dabei waren mehr als einhundert Gäste aus dem ganzen Bundesgebiet anwesend. Stadt und Polizei hatten kurzfristig eine Ausnahmegenehmigung für die Trauerfeier auf dem Rainer Friedhof erteilt.
Zahlreiche Menschen aus dem gesamten Bundesgebiet machten sich am Freitag auf den Weg nach Rain am Lech. Die Fahrzeuge hatten Kennzeichen aus Karlsruhe, Dortmund und Essen. Der Grund dafür: Eine Trauerfeier auf dem Rainer Stadtfriedhof. Insgesamt versammelten sich laut Auskunft der Polizei in Rain um 14:00 Uhr mehr als einhundert Personen vor dem Friedhof. Mehrere Leser, die zufällig am Friedhof vorbeikamen, sprechen von mehreren Hundert Personen. Damit verstießen die Personen gegen die aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen, die bei Beerdigungen maximal 25 Personen mit Abstand und Mundschutz, sowie nur Personen aus dem engsten Familien und Freundeskreis erlauben. Die Trauerfeier wurde im Vorfeld von den Angehörigen bei der Stadt Rain angefragt und von Seiten der Stadt wurde eine Grabstätte zugesagt. In diesem Zuge informierte die Stadt auch die Polizeiinspektion über die Trauerfeier. Aufgrund der familiären Hintergründe wurde die Situation in Absprache bewertet und entsprechend zugestimmt, solange die Grenze von 25 Personen nicht überschritten wird.

Sondergenehmigung durch den Bürgermeister

Aufgrund der Information durch die Stadt postierte die Inspektion in Rain bereits um 12:00 Uhr eine Streife am Friedhof, um die Situation zu überwachen. Als sich abzeichnete, dass die angemeldete Besucherzahl weit überschritten wird, erfolgte eine Rücksprache mit dem ebenfalls vor Ort anwesenden Bürgermeister Karl Rehm. Für die Beamten ergaben sich zwei Möglichkeiten. Die Trauerfeier auflösen, oder den Bürgermeister auf Möglichkeiten einer Sondergenehmigung ansprechen. Bürgermeister Karl Rehm erklärte im Gespräch mit unserer Redaktion, warum er die Sondergenehmigung erteilte. "Im Vorfeld sicherten uns die Angehörigen zu, dass es maximal 25 Trauergäste werden und die Angehörigen darüber informiert wurden, dass die Möglichkeit besteht, Kränze zu schicken", so Bürgermeister Rehm. "Als sich die Situation anders darstellte, stellte sich für uns die Frage: Wie gehen wir mit der Situation um?" Nach Rücksprache mit den anwesenden Beamten und dem Polizeipräsidium in Augsburg, entschied man sich zur Ausnahmegenehmigung. "Ich traf gemeinsam mit der Polizei die Entscheidung, der Veranstaltung eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, da eine Auflösung der Trauerfeier nur mit einem großen personellen Einsatz durch die Polizei möglich gewesen wäre. Dies erschien uns zu riskant, da wir eine Eskalation vermeiden wollten. Unter den Rahmenbedingungen haben wir vor Ort den Infektionsschutz durch persönliche Ansprache und Hinweise auf die Maskenpflicht und Abstandsregeln durchgesetzt. Rückblickend war die Entscheidung richtig um eine Eskalation zu vermeiden, da eine Auflösung unter Corona-Bedingungen nicht einfach gewesen wäre", bewertet Rehm die Situation.

Eskalation vermeiden

Vor Ort war auch Ralf Schurius, Leiter der Polizeiinspektion in Rain. Auch er empfahl Bürgermeister Rehm, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. "Wir hatten das Problem, dass die Personen vor Ort waren und wir gingen nicht davon aus, dass die Personen gewillt waren, ohne Trauerfeier abzureisen. Unsere Zielsetzung war es, eine Eskalation zu vermeiden und eine möglichst den Infektionsschutzverordnungen konforme Veranstaltung durchzuführen", so der Hauptkommissar. "Wir mussten das Beste aus der Situation machen und eine Konfrontation mit Polizeikräften vermeiden. Die Versammlung der Trauernden aufzulösen erschien uns nicht als Erfolg versprechend. Also nutzten wir die Kräfte vor Ort, um die Besucher am Eingang zum Friedhof anzusprechen und auf die Maskenpflicht, die Abstände und die Infektionsschutzbestimmungen hinzuweisen", erläutert Schurius. "Mit unserer Strategie haben wir die bestmögliche Sicherheit gewährleistet", so der Hauptkommissar abschließend.

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