Symbolbild: Corona-Schnelltests Bild: pixabay
Die Dokumentation ist in jedem Fall erforderlich und wurde auf eine automatisierte Kontaktaufnahme über den Online-Dienst Climedo umgestellt.

In den zurückliegenden Tagen haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger eine Meldung erhalten, mit der Bitte, die aktuellen Symptome ihrer Covid-Infektion in die Datenbank des Online-Dienstes Climedo einzutragen. Da auch Betroffene benachrichtigt wurden, bei denen die Infektion bzw. Erkrankung schon einige Wochen zurücklag, kam es vereinzelt zu Irritationen. Das Gesundheitsamt möchte daher kurz erklären, warum diese Benachrichtigungen mit zeitlicher Verzögerung eintrafen und warum trotzdem nicht auf die Erhebung dieser Daten verzichtet werden kann.

Zur zeitlichen Verzögerung muss vorausgeschickt werden, dass die notwendige Datenerhebung durch das Gesundheitsamt nicht nur die Covid-Erkrankung umfasst. Nahezu alle meldepflichtigen Erkrankungen unterliegen dieser Erhebungspflicht. Auch wenn in den letzten beiden Jahren das Covid-19-Virus die täglichen Nachrichten dominierte, gab es auch zahlreiche Fälle anderer meldepflichtigen Erkrankungen (z.B. Norovirus, Keuchhusten, Masern). Nicht immer – und gerade aufgrund der zuletzt wieder sehr hohen Corona-Fallzahlen - ist es dabei möglich, die erforderlichen Arbeitsschritte des Gesundheitsamtes zeitlich exakt parallel mit der akuten Erkrankungsphase vorzunehmen.

Nun zum Hintergrund, weshalb die Datenerhebung auch in den Fällen, in denen das Ende der Isolation schon länger zurückliegt nachträglich noch notwendig ist: Diese Daten sind insbesondere erforderlich, um weitere Infektionswellen besser prognostizieren und erforderliche Maßnahmen auf fachlicher wie politischer Ebene vorzubereiten, umzusetzen und anpassen zu können. Auf Grundlage u. a. solcher Erkenntnisse konnten zuletzt z. B. die Dauer der Isolation deutlich reduziert und Öffnungsschritte noch vor Beendigung der Wellen eingeleitet werden. Auch aus diesem Grund ist im Infektionsschutzgesetz geregelt, dass diese Rückmeldungen verpflichtend sind und bei Nichterfüllung auch mit Bußgeldern geahndet werden können. Das Gesundheitsamt ist somit auch unabhängig der vorstehend erläuterten fachliche Gründe seinerseits verpflichtet, die Datenerhebung vorzunehmen und kann nicht in eigener Entscheidung davon absehen.

Das Gesundheitsamt hat sich dabei in der Vergangenheit stets bemüht, dem Bürger mit modernen digitalen Möglichkeiten die Rückmeldung zu erleichtern. Daher erfolgte seit März eine Umstellung auf die Rückmeldemöglichkeit mittels dem Online-Dienst Climedo. Hierüber wurde sowohl über automatische Antworten auf Emails aus dem Funktionspostfach des Gesundheitsamtes, als auch über die Internetseite des Landratsamtes Donau-Ries informiert. Über den Online-Dienst werden sowohl ältere als auch aktuelle Fälle bearbeitet. Gerade bei länger zurückliegender Infektion ist es für die Betroffenen verständlicherweise nicht immer ganz einfach, sich rückwirkend an alle Symptome genau zu erinnern. Allerdings wurde bereits seit Beginn der Pandemie das Führen eines Symptomtagebuchs empfohlen und dies regelmäßig auch über die Medien kommuniziert.

Dass die Datenerhebung über den Online-Dienst und die zum Teil verzögert eingetroffenen Aufforderungen zur Datenangabe bei einer Reihe von Betroffenen Fragen aufwarf, ist durchaus nachvollziehbar. Wie bereits geschildert, war es dem Gesundheitsamt - wie vielen anderen Gesundheitsämtern in ganz Deutschland - aufgrund des massiven, in Wellen aufkommenden Infektionsgeschehens leider nicht immer möglich, die Datenerhebungen zeitlich parallel zur Erkrankungsphase durchzuführen. Nach den vom Gesundheitsamt gemachten Erfahrungen sind jedoch die meisten Bürgerinnen und Bürger auch mit der nachträglichen Datenabfrage, die in mehreren tausend Fällen nachzuholen war, gut zurechtgekommen. Da offensichtlich auch weiterhin noch ein gewisser Informationsbedarf hinsichtlich der aktuellen gemeindebezogenen Infektionszahlen in der Bevölkerung besteht, das Gesundheitsamt ohne Rückmeldung die vielen positiven Personen jedoch nicht formell als genesene Fälle vermelden kann, wäre auch in diesem Zusammenhang eine möglichst genaue Rückmeldung notwendig.

Erfreulicherweise sinken die aktuellen Infektionszahlen, so dass das Gesundheitsamt zuversichtlich ist, alle ausstehenden Fälle bald abarbeiten zu können. In diesem Zusammenhang wurde seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege nun ab sofort auch die tagesaktuelle Meldung der Infektionszahlen an den Wochenenden ausgesetzt. Wie bereits in zahlreichen anderen Bundesländern der Fall, werden damit auch die bayerischen Infektionszahlen an den Wochenenden nicht mehr aktualisiert, sondern am darauffolgenden Werktag an das RKI und das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit nachgemeldet. (pm)