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3G-Regel bei Behördengängen in Donauwörth

Symbolbild: Corona-Schnelltest Bild: pixabay
Ab dem 06. Dezember gilt bei Behördengängen im Donauwörther Rathaus die 3G-Regel.

Zum Schutz von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gilt ab Montag, dem 6. Dezember, bei Behördengängen im Donauwörther Rathaus die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet). Der Zugang zum Rathaus erfolgt ab diesem Zeitpunkt über die Tourist-Information. Die entsprechenden 3G-Nachweise werden dort kontrolliert. Haupt- und Hintereingang des Rathauses (Hauptgebäude) sind geschlossen.

Für Anliegen wird zudem um vorherige Terminabsprache beim einzelnen Sachgebietsbereich gebeten (also z.B. Rechtsamt für Bauanträge). Die Terminvereinbarung ist telefonisch oder per E-Mail bei den jeweiligen Stellen und Ansprechpartnern möglich; die Kontaktdaten sind auf der Homepage der Stadt Donauwörth auch über die Suchfunktion der Seite www.donauwoerth.de zu finden. Für das Bürgerbüro gilt ebenfalls ab 6. Dezember die 3G-Regel, bei vorheriger Terminvereinbarung unter 0906 / 789-320 oder -321.

Weiterhelfen kann auch die telefonische Zentrale des Rathauses unter 0906 / 7890: Montag bis Donnerstag, 8:00 bis 12:00 Uhr, und 13:00 bis 16:00 Uhr, Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr. Selbstverständlich gelten in der gesamten Stadtverwaltung auch weiterhin die FFP2-Maskenpflicht, die Abstandsregel sowie die allgemeinen Hygieneregelungen. Zunehmend können Behördengänge auch online erfolgen: Im Bürgerservice-Portal https://www.buergerserviceportal.de/bayern/donauwoerth geht es zu den Infos und den Formularen. (pm)