Das Landratsamt Donau-Ries informiert darüber, dass im Zuge einer erneuten Änderung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 23.12.2021 die allgemeinen Kontaktbeschränkungen auch für geimpfte und genesene Personen verschärft wurden. So gilt seit dem 28.12.2021 auch für private Zusammenkünfte (außerhalb der Gastronomie), an denen ausschließlich Personen teilnehmen, die geimpft oder genesen sind, eine Personenobergrenze von maximal zehn Personen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mit hinzugerechnet.
Darüber hinaus gelten für Silvester/Neujahr aus Gründen des präventiven Infektionsschutzes zusätzliche Beschränkungen für Zusammenkünfte im öffentlichen Raum. In der Zeit vom 31.12.2021, 15:00 Uhr bis 01.01.2022, 9:00 Uhr sind Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiterem Umfeld untersagt. Über zehn Personen hinausgehende Menschenansammlungen haben sich dort unverzüglich zu zerstreuen. Den räumlichen Geltungsbereich haben jeweils die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden per Allgemeinverfügung zu bestimmen. Auf Grundlage einer entsprechenden Abfrage bei den Städten und Gemeinden sowie den Polizeidienststellen wurden die betroffenen Örtlichkeiten im Landkreis Donau-Ries mit der beigefügten, im Amtsblatt vom heutigen Tag bekannt gemachten Allgemeinverfügung wie folgt festgelegt:
Stadt Donauwörth:
- Hindenburgstraße
- Spitalstraße und Adolph-Kolping-Straße
- Reichsstraße samt allen „Nebenstichstraßen“ (Münzgasse, Münsterplatz, Augsburger Botengasse, Lammwirtsgasse, Oberer Farbberg, Schustergasse, Mangoldstraße, Merkurplatz, Mohrengasse, Rathausgasse)
- Kronengasse,
- Klostergasse und Sonnenstraße
- Promenade (ausgenommen Wohnstraßen)
- Platz der Begegnung, Andreas-Mayr-Straße
Stadt Nördlingen und Stadtteile:
- Nördlingen: Altstadt innerhalb der Stadtmauer
- Baldingen: Talergasse Parkplatz Feuerwehr-/Lagerhaus; Spielplatz Wekhrlinweg und direkt angrenzende Straßenflächen
- Dürrenzimmern: Am Gemeindezentrum
- Grosselfingen: Mittelstraße Dorfplatz, Kappelbuck - Wendeplatz
- Holheim: Nördlinger Straße Dorfplatz vor Gemeindezentrum
- Kleinerdlingen: Erninger Straße Dorfplatz vor Gemeindezentrum
- Löpsingen: Ortsstraße Dorfplatz
- Nähermemmingen: Riesstraße Dorfplatz
- Pfäfflingen: Dorfstraße Kirchplatz
Stadt Rain:
- Hauptstraße
- Stadtpark
- Vorplatz Schloss
- Georg-Weber-Park
Stadt Harburg (Schwaben):
- Wörnitzstrand
- alte steinerne Brücke
Stadt Oettingen i. Bay.:
- Marktplatz an der Schlossstraße
Stadt Wemding:
- Marktplatz in der historischen Altstadt
- Bereich Spielplatz und Festplatz Johannisweiher
Stadt Monheim:
- Marktplatz
Gemeinde Oberndorf a. Lech:
- Dorfplatz, Rathausvorplatz
- Eggelstetten: Dorfplatz
Gemeinde Asbach-Bäumenheim:
- Marktplatz inkl. Grünanlage Steglesgraben
- Bereiche um das Jugendzentrum, Sportheim, Schützenheim, Haus der Vereine
Markt Kaisheim:
- Vorplatz der Hofwirtschaft
- Ausgenommen vom Ansammlungsverbot sind Gottesdienste und Versammlungen im Sinne von Art. 8 des Grundgesetzes. Das Landratsamt bittet die Bürgerinnen und Bürger im Interesse des eigenen Gesundheitsschutzes und ihrer Mitmenschen um gewissenhafte Einhaltung der vorgenannten Regelungen und der übrigen Schutzmaßnahmen wie der „AHA+L“-Regeln.
Gerade der Silvesterabend, an denen viele Kontakte in gelöster Stimmung stattfinden, ist in besonderer Weise geeignet, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu vergrößern. Die aktuell auch im Landkreis Donau-Ries sinkenden Infektionszahlen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Gefahr durch das Coronavirus noch keinesfalls gebannt ist. So gibt es auch im Landkreis Donau-Ries bereits etliche nachgewiesene Fälle von Infektionen mit der besonders ansteckenden Omikron-Variante, bei denen zum Teil die Ansteckungswege bereits nicht mehr nachvollziehbar sind. Es sind daher alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, durch besonnenes Verhalten die bevorstehende 5. Welle durch die erwartbare Ausbreitung der Omikron-Variante so weit als möglich zu verzögern bzw. flach zu halten. (pm)