Hochwasserkatastrophe

Anträge für die Soforthilfe können noch bis 31.08.2024 gestellt werden

Bild: Andreas Gerstmeier
Das Landratsamt Donau-Ries weist die Betroffenen des Hochwassers vom Juni 2024 darauf hin, dass Anträge für die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ für Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter nur noch bis 31. August 2024 gestellt werden können.

Dieselbe Frist gilt ferner bei Anträgen für die Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ für Eigentümer und dinglich Nutzungsberechtigte privat genutzter oder nicht gewerblich vermieteter Wohngebäude.  

Notstandsbeihilfen für existenzielle Notlagen von Privatpersonen infolge des Hochwassers können noch bis 31. Oktober 2024 gestellt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.donau-ries.de/fussnavigation/aktuelle-themen/informationen-zur-soforthilfe oder unter soforthilfen@lra-donau-ries.de . (dra)