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Arbeitsagentur und Jobcenter vorrangig telefonisch kontaktieren

Bild: DRA
Auch zu Kurzarbeitergeld bekommen Arbeitgeber telefonisch Informationen.

Um die Ausbreitung des Corona-Virus soweit es geht zu verhindern und Gefährdungen von Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu vermeiden, hat sich die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Donauwörth zusammen mit den Jobcentern Donau-Ries, Dillingen und Neu-Ulm dazu entschieden persönliche Beratungsgespräche vorübergehend auf das unumgängliche Maß zu beschränken. Der Gesundheitsschutz hat angesichts der steigenden Coronavirus-Fälle in Bayern dabei höchste Priorität und so werden die Kundinnen und Kunden in nächster Zeit vorzugsweise telefonisch beraten.

Die Arbeitssuchendmeldung soll ebenfalls telefonisch 0800 4 555500 (gebührenfrei) oder online erfolgen. Die Online-Arbeitssuchendmeldung hat den Vorteil, dass sie schnell, direkt und bequem von Zuhause aus erledigt werden kann.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter  https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld

Melden Sie sich spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung persönlich arbeitslos. „Wir empfehlen in diesem Zusammenhang, die persönliche Vorsprache bei Eintritt der Arbeitslosigkeit erst am ersten Tag der Arbeitslosigkeit vorzunehmen und nicht bereits mehrere Wochen im Voraus“ so Richard Paul, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Donauwörth.

Die Gesundheitsfürsorge nimmt die Agentur für Arbeit Donauwörth als öffentliche Einrichtung sehr ernst. „Wir wollen mit der zeitweiligen Umstellung der Kommunikation einen Beitrag dazu leisten, die Sicherheit für den Einzelnen zu erhöhen, ohne dass die Leistungen der Agentur für Arbeit Donauwörth für unsere Kundinnen und Kunden gemindert werden. Die Agentur für Arbeit Donauwörth und die Jobcenter sind weiterhin dienstbereit und finanzielle Zahlungen sind gesichert.“ so Paul weiter.

Kurzarbeit als Hilfe für Betriebe – Telefonische Infos möglich

Das Corona-Virus kann durch Lieferengpässe oder Schutzmaßnahmen bei Betrieben erhebliche Arbeitsausfälle verursachen. Gegebenenfalls ist ein Ausgleich mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes möglich. Ob die gesetzlichen Voraussetzungen, die aktuell erweitert werden sollen, für die Gewährung vorliegen, entscheidet die Agentur für Arbeit. Zu beachten ist, dass die Kurzarbeit vorher vom Betrieb angezeigt werden muss.

Informationen über die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld und Videoanleitungen finden Betriebe auf der Seite https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-arbeitgeber-unternehmen

Unternehmen, die Information und Beratung zum Thema Kurzarbeitergeld benötigen, erreichen die Agentur für Arbeit entweder über ihre bekannten Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service oder unter der 0800 4 5555 20 (Service-Hotline für Arbeitgeber).

Das Berufsinformationszentrum (BiZ) in Donauwörth wird aus Gründen der Gesundheitsvorsorge bis auf Weiteres geschlossen bleiben.

Vorsprachen und Kommunikation mit dem Jobcenter Donau-Ries

Ingrid Eicher, Geschäftsführerin des Jobcenters Donau-Ries, informiert darüber, dass auch Vorsprachen beim Jobcenter auf das erforderliche Mindestmaß reduziert werden. Kundenanliegen können unter den bekannten Telefonnummern geklärt werden, um auf eine persönliche Vorsprache zu verzichten. Darüber hinaus wird empfohlen, verstärkt per E-Mail Kontakt aufzunehmen oder soweit vorhanden den Online-Zugang über Jobcenter digital zu nutzen.

Telefonisch zu erreichen ist das Jobcenter Donau-Ries unter der Rufnummer 0906 788 770. (pm)