2. Dezember 2021, 08:47
Coronavirus

Regeln für persönliche Beratungen im Landratsamt

Bild: pixabay
Auch im Landratsamt Donau-Ries gilt ab 06. Dezember die 3G-Regel. Der Nachweis muss beim Betreten in das Gebäude vorgezeigt werden.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass wegen der rasant ansteigenden Corona-Infektionszahlen im Landkreis eine persönliche Beratung im Landratsamt ab 6. Dezember 2021 nur noch erfolgt, wenn Bürgerinnen und Bürger nachweislich geimpft, genesen oder getestet sind (3G-Regelung). Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, möglichst alleine zu kommen; auch für erforderliche Begleitpersonen gilt 3G.

Sollten Bürger*innen beziehungsweise erforderliche Begleitpersonen nicht geimpft, genesen oder getestet sein oder keine Auskunft zu ihrem Status geben wollen, werden sie um Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sachbearbeiter gebeten, damit ein Termin für eine Beratung per Telefon vereinbart werden kann. Der Nachweis über „3G“ ist bei Betreten der Gebäude des Landratsamts vorzulegen. Dies gilt auch für einen Testnachweis; eine Vor-Ort-Testung ist nicht vorgesehen.

Diese Regeln gelten ab Montag

Als Testnachweis ist ein schriftlicher oder elektronischer negativer Testnachweis auf Grundlage

  1. eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48  Stunden durchgeführt wurde,
  2. eines PoC-Antigentests (Schnelltest), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde. In diesem Fall ist die Bestätigung der jeweiligen Teststelle (z.B. Apotheke) mitzubringen.

Getesteten Personen stehen gleich:

  1. Kinder bis zum sechsten Geburtstag,
  2. Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen,
  3. noch nicht eingeschulte Kinder.

(pm)