Unter anderem würden auch gebrauchte Fahrzeuge und Maschinen sowie Elektrogeräte, welche gefährliche und umweltschädliche Bauteile und Substanzen enthalten, eingesammelt.
Kreislaufwirtschaftsgesetz schiebt Riegel vor
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht vor, dass Straßensammlungen vorab und rechtzeitig angezeigt und vom Landratsamt genehmigt werden müssen. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass sich die Sammler ausreichend zu erkennen geben müssen, also z.B. mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer. Außerdem muss der Sammler den Verbleib der zu verwertenden Abfälle aufzeigen. Damit soll gewährleistet werden, dass gesammelte Gegenstände ordnungsgemäß und schadlos verwertet werden. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, untersagt das Landratsamt die Sammlung wie auch in diesem Fall die Sammlung am 10.03.2021 im Gemeindegebiet Buchdorf. Deshalb sollten Bürgerinnen und Bürgern bei dieser fragwürdigen Sammlung nicht mitmachen.
Verlässliche Sammelsysteme des AWV nutzen
Für die Rücknahme von Elektrogeräten ist das Elektronikgerätegesetz anzuwenden. Danach dürfen solche Gegenstände nicht bei einer Straßensammlung bereitgestellt werden, sondern müssen über den Handel zurückgegeben werden oder aber über die kommunalen Sammelstellen, wie z.B. über die Recyclinghöfe des AWV Nordschwaben. Besser ist es, die Gegenstände und Elektrogeräte an den Sammelstellen des AWV abzugeben. Der AWV sorgt dann für die fachgerechte Verwertung bzw. Entsorgung. So werden Elektrogeräte von zertifizierten Fachbetrieben innerhalb Deutschlands zerlegt, so dass der Anteil an Metall, Glas und Kunststoffen umweltgerecht verwertet werden kann und zur Herstellung neuer Produkte bereitsteht. Giftige Rückstände wie z.B. Fluorkohlenwasserstoffe aus Kühlschränken, Quecksilber in Energiesparlampen oder Cadmium in Batterien werden ohne Gefahren für Mensch und Umwelt entsorgt bzw. verwertet. (pm)