Der beim Verarbeiten älterer Mineralwolle freigesetzte Faserstaub wird in der Regel als krebserregend eingestuft, da er je nach Fasergeometrie in die tieferen Atemwege vordringen kann. Seit 2000 besteht ein Herstellungs- und Verwendungsverbot für lungengängige Fasern. Die grobfaserige Mineralwolle führt bei Hautkontakt zu Hautreizungen und bei den meisten Menschen zu Juckreiz. Empfindliche Haut kann auch stärker reagieren, z. B. mit Rötungen oder Schwellungen.
Grundsätzlich sind bei Arbeiten mit KMF-Material Schutzmaßnahmen zu treffen. Der AWV appelliert an die Bürger, weder die eigene Gesundheit noch die der Mitarbeiter des AWV zu gefährden und die geltenden Schutzmaßnahmen einzuhalten.
Glaswolle und Steinwolle können beispielsweise enthalten sein in: Dachdämmungen, Wänden, Heizungskesselverkleidungen, Ölbrennern, Heizungsrohrdämmungen, Solarmodulen, Dämmziegeln, unter Estrich (auch Anhaftungen an Beton sind zu verpacken), Brandschutztüren, Metallpaneelen (Sandwichplatten) etc.
Vorgehensweise beim Ausbau von Mineralwolle-Abfällen
In der Regel sind keine Rückschlüsse über die tatsächliche Faserfreisetzung möglich. Deshalb behandelt der AWV alle angelieferten Abfälle aus Mineralwolle gemäß Gefahrstoffverordnung, bei deren Entsorgung besondere Vorkehrungen zu treffen sind. Vor dem Ausbau von KMF-haltigen Materialien müssen dafür geeignete Säcke beschafft werden. Diese sind auf allen Recyclinghöfen des AWV in zwei verschiedenen Größen erhältlich.
Beim Ausbau ist darauf zu achten möglichst wenig Faserstaub freizusetzen. Anfallende Stäube und Staubablagerungen sind am besten mit Industriestaubsaugern (mit entsprechender Filterklasse) aufzunehmen oder feucht zu reinigen. Keinesfalls sollte mit Druckluft gearbeitet oder trocken gekehrt und die Fasern damit aufgewirbelt werden. Die Abfälle sind am Entstehungsort direkt in dafür zertifizierte Säcke zu füllen und luft- bzw. staubdicht zu verschließen. Am besten die Zugbänder des Sacks zuziehen, die Enden zu einem Zopf drehen und zubinden.
Der AWV empfiehlt das Tragen geeigneter Schutzausrüstung (z. B. Schutzbrille, Atemschutzmaske FFP2, Schutzhandschuhe aus Leder oder nitrilbeschichtete Baumwollhandschuhe sowie Einmalschutzanzug).
Was Privatpersonen bei der Anlieferung beachten müssen
Der ordnungsgemäß verpackte KMF-Abfall kommt zunächst in spezielle KMF-Container oder Mulden mit Abdeckung. Anschließend werden die Säcke deponiert und dauerhaft abgedeckt, so dass es zu keinem Austritt der Mineralfasern in die Atmosphäre kommt.
Mineralfaser-Abfälle aus dem privaten Bereich können ausschließlich an den Recyclinghöfen in Donauwörth, Bachhagel, Bissingen, Dillingen, Höchstädt, Gundelfingen/Lauingen, Nördlingen, Oettingen, Rain, Wemding und Wertingen abgegeben werden. Die Deponien des AWV nehmen keine Abfälle aus Mineralwolle an.
Die Annahme kann nur erfolgen, wenn die KMF-Abfälle in dafür zugelassenen Säcken luft- und staubdicht verpackt wurden. Eine Anlieferung in der Verkaufsverpackung ist rechtlich nicht zulässig wie auch der Transport von nicht konform verpackter Mineralwolle.
Was für gewerbliche Anlieferer bei der Entsorgung gilt
KMF-Abfälle aus dem gewerblichen Bereich werden unter Beachtung der Nachweispflichten von privaten Firmen angenommen. Der AWV informiert zum Thema auch auf der Website awv-nordschwaben.de sowie dem Abfall-ABC in der AWV-App. Bei weiteren Fragen steht die Abfallberatung des AWV den Bürgern zur Verfügung. (dra)