Corona-Virus

Zutrittsregelungen zu Nördlinger Einrichtungen geändert

Behördengänge sind in Nördlingen ab dem 1.10. nur noch unter Einhaltung der 3G-Regelung möglich. Bild: Christina Atalay
Gegen das Coronavirus Geimpfte, die eine Auffrischungsdosis („Booster“) bekommen haben, sind in Bayern künftig von zusätzlichen Testpflichten in vielen Bereichen, in denen Zugangsregeln nach dem Modell 2G plus gelten, befreit.

Dies betrifft den Besuch des Hallenbads, Museumsbesuche, den Ausblick vom "Daniel" ebenso wie Kultur- und Sportveranstaltungen. Geimpfte mit Auffrischimpfung („Booster“) müssen hier keinen Schnelltest mehr vorweisen, wenn diese Impfung 15 Tage zurückliegt. (pm)