3. März 2022, 16:47
Corona-Virus

Angepasste Allgemeinverfügung für „Spaziergänge“ in Nördlingen

Demonstration von Corona-Maßnahmen-Kritikern am Marktplatz Nördlingen Bild: Melanie Beise
Auch am morgigen Tag ist wieder mit einem „Spaziergang“ in Nördlingen zu rechnen. Da es gleichzeitig eine weitere Versammlung von Befürwortern der Coronamaßnahmen geben soll, wurde hierzu die Allgemeinverfügung angepasst.

Wie jeden Freitag ist auch am morgigen 04.03.2022 erneut mit einem „Spaziergang“ in Nördlingen zu rechnen. Gleichzeitig soll an diesem Tag eine weitere Versammlung von Befürwortern der Coronaschutzmaßnahmen und – impfungen in der Nördlinger Innenstadt stattfinden, die ordnungsgemäß beim Landratsamt Donau-Ries als Versammlungsbehörde angemeldet und deren Ablauf zwischen dem Landratsamt, der Polizei, der Stadt Nördlingen und dem Veranstalter abgestimmt wurde. Diese Versammlung umfasst eine Auftakt- und Schlusskundgebung jeweils vor dem Rathaus Nördlingen (Marktplatz) und dazwischen einen Demonstrationszug durch Teile der Nördlinger Innenstadt. Zur Regelung dieser Versammlung wurde im Einvernehmen mit dem Veranstalter ein versammlungsrechtlicher Bescheid erlassen, der u. a. auch für diese Versammlung die Anordnung einer Maskenpflicht beinhaltet.

Besondere Richtlinien für die Versammlung und Spaziergänge am morgigen Freitag

Im Hinblick auf diese parallel stattfindende und angemeldete Versammlung hat das Landratsamt in Abstimmung mit Polizei und Stadt die geltende Allgemeinverfügung für „Spaziergänge“ für den 04.03.2022 angepasst. Dieser darf am 04.03.2022 nicht im Bereich der angemeldeten Versammlung stattfinden. Denn ein direktes Aufeinandertreffen von Gegnern und Befürwortern der Coronaschutzmaßnahmen und –impfungen wäre - ungeachtet des bisher weitestgehend friedlichen Verlaufs der „Spaziergänge“ - mit einem unkalkulierbaren Eskalationspotential verbunden. Zudem würde bei gleichzeitiger Durchführung beider Versammlungen am selben Ort die Einhaltung des gesetzlichen Mindestabstandsgebots weiter erschwert. Zur Verhinderung einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist daher eine räumliche Trennung durch örtliche Beschränkung der „Spaziergänge“ erforderlich. Den Interessen der ordnungsgemäß angemeldeten Versammlung war dabei hinsichtlich der Wahl des Versammlungsortes der Vorzug zu geben. Die genaue Abgrenzung des Bereichs der Nördlinger Innenstadt, in dem am Freitagabend nicht „spaziert“ werden darf, sowie die vollständige Begründung, sind der im Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries vom heutigen Tage öffentlich bekanntgemachten Allgemeinverfügung zu entnehmen. Landratsamt, Polizei und Stadt Nördlingen rufen ausdrücklich die Teilnehmer beider Versammlungen zu friedfertigem Verhalten auf. (pm)