Mit dem 2019 verabschiedeten Gesetz zur „Landarzt- und ÖGD-Quote“ will der Freistaat Bayern Nachwuchsmediziner für eine Tätigkeit als niedergelassener Hausarzt im ländlichen Raum oder als Arzt im öffentlichen Gesundheitsdienst gewinnen:
Landarztquote
Ziel der Landarztquote ist es, die ärztliche Versorgung in den bayerischen Regionen, die unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht sind, zu sichern. Für Bewerberinnen und Bewerber mit besonderer fachlicher und persönlicher Eignung für die hausärztliche Tätigkeit bietet die Landarztquote eine weitere Zulassungsmöglichkeit. So werden mit der Landarztquote bis zu 5,8 Prozent der bayerischen Medizinstudienplätze für Studierende, die an der hausärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum interessiert sind, reserviert. Der sonst vorgeschriebene Numerus Clausus (NC) muss nicht nachgewiesen werden. Mit der Teilnahme an der Landarztquote verpflichten sich die Studierenden dagegen, für mindestens zehn Jahre in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region als niedergelassener oder angestellter Arzt bzw. Ärztin hausärztlich tätig zu sein.
ÖGD-Quote
Weitere ein Prozent aller bayerischen Medizinstudienplätze werden an Studienbewerberinnen und –bewerber vergeben, die ein besonderes Interesse an der Tätigkeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) vorweisen. Diese verpflichten sich dann, nach dem Studium und einer Weiterbildung im Gebiet „Öffentliches Gesundheitswesen“ für eine Dauer von mindestens zehn Jahren vollständig und ausschließlich im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Bayern tätig zu sein. Mit der ÖGD-Quote will der Freistaat Bayern ärztlichen Nachwuchs für den Öffentlichen Gesundheitsdienst gewinnen. Dieser ist neben der ambulanten und stationären Patientenversorgung ein essentieller Bestandteil des Gesundheitswesens..(pm)
Bewerbungsverfahren
Das Online-Bewerberportal ist vom 01.02.2022 bis 28.02.2022 für Bewerbungen zum Wintersemester 2022/23 geöffnet. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren und den beiden Quoten sind unter https://www.landarztquote.bayern.de/ zu finden