Die Wasserrettungsorganisationen verfolgen dabei das gemeinsame Ziel, dass die Fließgewässer, Seen und Bäche im Landkreis Donau-Ries noch sicherer gemacht werden.
„Als Ansprechpartner für Wassersicherheit wollen wir allen Kommunen im Landkreis Donau-Ries zur Seite stehen und bieten dabei die Möglichkeit an, dass jede Gemeinde bekannte Wassergefahrenstellen (Fließgewässer, Seen, Bäche, etc.) in ihrem Gemeindegebiet an unsere Wasserrettungsorganisationen melden kann, so Pressesprecher Michael Dinkelmeier von der Kreiswasserwacht Nordschwaben“. Gemeinsam mit den Verantwortlichen der jeweiligen Gemeinde werden wir vor Ort eine Begutachtung und Gefahrenanalyse durchführen und wollen zusammen erörtern, welche Maßnahmen für mehr Wassersicherheit an den gemeldeten Wasserstellen getroffen werden kann. Die Gefahrenanalyse erfolgt unverbindlich und kostenfrei durch die Wasserrettungsorganisationen und soll im ersten Schritt eine Empfehlung für mehr Wassersicherheit darstellen.
Die Wasserrettungsorganisationen warnen besonders davor, dass oftmals von sehr idyllischen Wasserstellen eine enorme Gefahr aus geht, die letztendlich im Fließgewässer auch tödliche Folgen mit sich bringen kann. Die Gefahr und Kraft des Wasser wird dabei oftmals von Schwimmern unterschätzt.
Initiative wird durch Landrat Rößle unterstützt
Die Initiative der Wasserrettungsorganisationen erfährt große Unterstützung durch Landrat Stefan Rößle. Um gemeinsam mit den Gemeinden im Landkreis Donau-Ries für noch mehr Wassersicherheit zu sorgen, appelliert der Landkreischef an alle Kommunen, das Angebot der Wasserrettungsorganisationen für eine unverbindliche und kostenfreie Gefahrenanalyse in ihrem Gemeindegebiet anzunehmen. Landrat Rößle unterstützt die Idee von Wasserwacht und DLRG und ist der Ansicht: „Die Wasserrettungsorganisationen fungieren im Landkreis Donau-Ries als zuverlässige Partner, wenn es um die Sicherheit an und im Wasser geht“. Bei Interesse an einer Gefahrenanalyse haben die Kommunen Gelegenheit ihren Bedarf zentral über das Büro des Landrats bis spätestens 30. September 2019 zu melden. Im Anschluss daran werden die Wasserrettungsorganisationen vor Ort-Begehungen durchführen. (pm)