Eisregeln

Kreiswasserwacht Nordschwaben warnt vor winterlichen Gefahren an Gewässern und Seen

Die Wasserwacht mahnt zur Achtsamkeit an winterlichen Gewässern. Bild: Benjamin Schäfer
Das Betreten von Eisflächen kann zu Lebensgefahr führen. Wasserwachten warnen und bitten um Beachtung der Eisregeln!

Die winterlichen Temperaturen in den vergangenen Tagen führten
dazu, dass sich auf Seen und Gewässern teilweise schon
Eisschichten gebildet haben. Aufgrund der weiterhin anhaltenden kalten Temperaturen um sowie unter dem Gefrierpunkt weißt die Kreiswasserwacht Nordschwaben ausdrücklich darauf hin, dass eine besondere Vorsicht an winterlichen Gewässern, Seen und Flüssen geboten ist. „An Seen und Gewässern besteht Lebensgefahr, wenn man sich auf Eisflächen bewegt, die keine Tragfähigkeit aufweisen“, warnt Christoph Marx, Vorsitzender der Kreiswasserwacht Nordschwaben.

„Lebensgefahr besteht deshalb: Beim Einbrechen in das eiskalte Wasser findet eine Unterkühlung des Körpers sowie der Muskulatur statt. Man erleidet einen Kälteschock am Körper. Die winterlichen Gefahren an Gewässern und Seen sind nicht zu unterschätzen, es ist besondere Vorsicht geboten“, so Marx weiter. Die Wasserwachten im Landkreis Donau-Ries empfehlen daher die Eisschichten auf Seen und Gewässern nicht zu betreten. 

Als Gründe für die Eisgefahr an winterlichen Gewässern nennt Michael Dinkelmeier, Pressesprecher der Kreiswasserwacht Nordschwaben folgende:

„Die bisherige Kälteperiode bietet absolut keine Sicherheit für eine verlässliche Eisdecke. Zudem erfolgt die Bildung einer Eisdecke unterschiedlich stark und dick. Wasserpflanzen, Strömungen und weitere Faktoren beeinflussen das zufrieren von Seen und Gewässern und tragen daher keinesfalls für eine verlässliche Eisdecke bei. Die Wasserrettungsorganisationen raten daher grundsätzlich davon ab, zugefrorene Eisstellen und Seen zu betreten. Das Risiko sollte man nicht eingehen, so Dinkelmeier.

Wie verhalten, wenn man in einer Eisschicht auf dem See eingebrochen ist? 

Sollte man eingebrochen sein, so gilt es laut um Hilfe zu rufen, Ruhe zu bewahren und unbedingt zu versuchen nicht unter die Eisdecke zu geraten. Passanten bzw. Zeugen sind angehalten im Notfall unverzüglich die 112 zu verständigen. Wichtig ist für Passanten und Zeugen, dass die eingebrochene Person immer im Auge behalten wird. Rettungen sollten durch die eintreffenden Einsatzkräfte vorgenommen werden, selbst ist auf den Eigenschutz achten.

Die Eisregeln können unter www.wasserwacht.bayern/baderegeln nachgelesen werden.(dra)