Die Zahl der mit COVID-19 Infizierten im Landkreis Donau-Ries stieg gegenüber den Vortageswerten um 3 auf insgesamt 318. Hiervon gelten bereits 150 wieder als genesen.
Maskenpflicht – Strafe bei Missachtung; Anleitung zum richtigen Tragen
Ab Montag, 27. April 2020, gilt in Bayern die Verpflichtung, in allen geöffneten Läden und Geschäften sowie im gesamten Öffentlichen Personennahverkehr samt zugehörigen Bahnsteigen und Wartestellen, Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Diese Verpflichtung gilt für alle Personen ab einem Alter von 6 Jahren.
Wie das Bayerische Staatsministeriums des Innern mitteilt, ist bei Verstößen ein Bußgeld in Höhe von 150 € vorgesehen.
Eine einfache Video-Anleitung zum korrekten Tragen und Anlegen von Mund-Nasen-Schutzmasken finden Sie mit vielen weiteren Informationen zum Thema Corona unter www.donauries.bayern/corona unter dem Reiter „Schutzausrüstung“. Ab nächster Woche finden sich hier auch Kontaktadressen zu ehrenamtlichen Näherinnen und Nähern, welche gegen eine Spende selbstgenähte Mund-Nasen-Schutzmasken abgeben.
Privates Aufstellen von kleinen Maibäumen wird bei Einhaltung der Vorgaben geduldet
Nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums des Innern wird das „Aufstellen eines kleinen Birkenbaumes vor dem Haus des/der Angebeteten als Bewegung an der frischen Luft“ als grundsätzlich zulässig erachtet, allerdings nur alleine, mit einer weiteren haushaltsfremden Person oder Angehörigen des eigenen Hausstandes. In diesem Zusammenhang bitten wir darum, auch in der Freinacht die geltende Allgemeinverfügung dringend zu beachten. Feiern, naher Kontakt zu mehr als einer haushaltsfremden Person und das Aufhalten außerhalb der Wohnung, ohne einen triftigen Grund, sind nach wie vor nicht zulässig. Das Polizeipräsidium Schwaben-Nord weißt in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass Freinachtscherze ausdrücklich nicht zulässig seien und geahndet werden.
Konstituierende Sitzungen neuer Gremien unter erschwerten Bedingungen – Landrat informiert
Zum 1. Mai beginnen die Amtszeiten der neu gewählten Gemeindeoberhäupter und –gremien. Um die neu gewählten Mandatsträgerinnen und –träger zu vereidigen, müssen die konstituierenden Sitzungen auch unter den aktuell erschwerten Bedingungen zeitnahe stattfinden. Videokonferenzen, verkleinerte Ausschüsse oder nicht-öffentliche Sitzungen sind in diesem wichtigen Falle nicht möglich. Sollten einzelne Personen aufgrund von Krankheit oder Quarantäne nicht teilnehmen können, stellt dies, solange die Beschlussfähigkeit des Gremiums gegeben ist, kein Problem dar. Der Amtseid kann bei nächster Gelegenheit nachgeholt werden. Diese und weitere Informationen wird Landrat Stefan Rößle allen neu gewählten Oberbürgermeistern, Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Region in der kommenden Woche im Rahmen eines Informationsgespräches mitteilen – selbstverständlich unter Einhaltung der geltenden Infektionsschutzmaßnahmen. (pm)