In besagter Kindertagesstätte wurde ein größerer Ausbruchsherd von Corona-Patienten festgestellt, wobei die Infektionswege aufgrund der Vielzahl der Erkrankten, ihrer Kontaktpersonen und einer engen Vernetzung der Betroffenen nicht mehr sicher nachvollziehbar waren. Aus diesem Grund wurden alle betroffenen Personen als möglicherweise Infizierte oder bei vorliegenden Symptomen als Erkrankte behandelt. Um eine Weiterverbreitung innerhalb dieses engen Bürgerkreises zu verhindern, wurde großzügig Quarantäne verhängt.
Da einige Personen die Notwendigkeit dieser größeren Quarantänemaßnahme nicht verstehen wollten, wurde die angeordnete Quarantäne in einigen Fällen nicht eingehalten. Aus diesem Grund erschien es erforderlich, alle Bürger Heroldingens mittels Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr auf die bestehenden Regelungen hinzuweisen. Eine Alternative hätte letztlich nur darin bestanden, Strafanzeigen zu stellen und den kompletten Ort unter eine strenge Ausgangssperre zu stellen. Davon wären jedoch auch nicht am Ausbruch beteiligte betroffene Bürger betroffen gewesen.
Wer ist Kontaktperson?
Bei den Kontaktpersonen werden grundsätzlich zwei Kategorien unterschieden: Kontaktpersonen mit einem relevanten Risiko und Personen, bei denen das Risiko sehr gering ist. In erstem Fall muss aufgrund einer möglichen Infektion der Betroffene unter Quarantäne gestellt werden, d. h. von seiner Umgebung vollständig isoliert werden. Ist eine Trennung von Angehörigen nicht möglich, so müssen diese ggf. ebenfalls unter Quarantäne gestellt werden. Das bedeutet, dass sich die isolierten Personen sowohl räumlich von allen anderen Personen trennen und eine gemeinsame Nutzung von Gegenständen möglichst unterbinden. Es kann folglich auch kein Besuch empfangen werden. Jede Situation, in welcher ein Kontakt zu anderen Menschen erfolgen könnte, soll vermieden werden.
Bei Personen der zweiten Risikokategorie ist es nach Meinung der Fachbehörden vertretbar, die Betroffenen nach einer gründlichen Aufklärung über mögliche Symptome ohne Quarantäne nach Hause zu entlassen und sich in jedem Fall beim Auftreten von Symptomen innerhalb der 14tägigen Selbstbeobachtung beim Gesundheitsamt zu melden. Eine Vermeidung aller unnötiger Kontakte wird empfohlen.
Gesundheitsamt erhält zusätzliches Personal
Eine sehr positive Nachricht hat uns von der Regierung von Schwaben erreicht: Zum 1.4.2020 werden dem Gesundheitsamt des Landratsamtes Donau-Ries von dort 3 zusätzliche Ärzte zugewiesen. Ein Arzt wird uns in Vollzeit und zwei weitere Mediziner werden in Teilzeit mit 50% zur Verfügung stehen. Mit dieser personellen Verstärkung wird eine spürbare Entlastung für die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes zu erwarten sein. Nachdem bereits mit der bisherigen personellen Besetzung die Situation im Landkreis aufgrund des enormen Engagements der Mitarbeiter unter Kontrolle war, werden diese zusätzlichen Ärzte diese positive Gesamtsituation weiter festigen.
Zentrale Email-Adresse für Dienstleistungsangebote im Landratsamt eingerichtet
Im Landratsamt Donau-Ries gibt es nun auch eine zentrale Email-Adresse unter der Firmen, Bürger etc. mögliche Dienstleistungsangebote anbieten können. Für wen beispielsweise eine Versorgung der Einsatzkräfte mit Essen denkbar wäre , oder wer Materialien, Ausstattung oder ähnliches zur Verfügung stellen möchte, kann dies unter angebote@lra-donau-ries.de gerne mitteilen. Die Führungsgruppe des Katastrophenschutzes im Landratsamt wird dies koordinieren und im Bedarfsfall auf die Angebote zurückgreifen.
Bürger-Hotline
Auch die im Landratsamt eingerichtete Bürger-Hotline ist erreichbar. Unter der Rufnummer 0906-74443 werden wochentags von 8.00 bis 18.00 Uhr und am Wochenende von 13.00 bis 16.00 Uhr Fragen rund um das Thema Corona-Virus beantwortet.
Corona-Virus wirkt sich auch auf den Kreistag aus – Ferienausschuss wurde eingerichtet
Auch zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Einberufung von Sitzungen der Kreisgremien wurde im Landkreis eine Regelung getroffen. Aufgrund eines aktuellen Schreibens des Bayerischen Innenministeriums können auch Kreistage bis zum Ablauf der Wahlperiode am 30.04.2020 Ferienausschüsse bilden. Dessen Einrichtung kann ausnahmsweise im Umlaufverfahren gefasst werden. Dieses Umlaufverfahren wurde von Landrat Stefan Rößle bereits durchgeführt. Es wurde beschlossen, einen Ferienausschuss einzurichten, dem der Landrat und 16 Kreisrätinnen und Kreisräte angehören werden. Sobald nun die Mitglieder von den Fraktionen benannt wurden, muss die Besetzung nochmals per Umlaufbeschluss beschlossen werden.
Aller Voraussicht nach soll dann der neue Ferienausschuss am 2. April 2020 anstelle der ursprünglich an diesem Tag geplanten Kreistagssitzung zum ersten Mal tagen und unter anderem den Kreishaushalt 2020 verabschieden.(pm)