Coronavirus

90 Corona-Infizierte im Landkreis

Symbolbild. Bild: pixabay
Das Landratsamt Donau-Ries gibt neue Informationen zum Coronavirus im Landkreis bekannt.

"Eine positive Nachricht haben wir im Fall des kürzlich positiv getesteten Mitarbeiters in einer Einrichtung des gemeinsamen Kommunalunternehmens Kliniken und Seniorenheime erhalten. Nach den nun vorliegenden Ergebnissen wurde kein weiterer Mitarbeiter und auch kein aktuell stationärer Patient der Einrichtung positiv auf Covid getestet", so das Landratsamt Donau-Ries. 

Aktuell noch keine Einrichtung von Not- bzw. Hilfskrankenhäusern im Landkreis  

Die Einrichtung eines Not- bzw. Hilfskrankenhauses steht im Landkreis Donau-Ries zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht an. Entsprechende Planungen liegen aber in der Schublade, um im Bedarfsfall schnell reagieren zu können. Um für den Fall einer massiven Zunahme stationär behandlungsbedürftiger Covid-19-Patienten gewappnet zu sein, erarbeiten derzeit das bayerische Gesundheitsministerium und das bayerische Innenministerium ein Konzept zum temporären Aufbau von sogenannten Not- oder Hilfskrankenhäusern. Laut Ministerium gibt es allerdings noch keine konkreten Standortfestlegungen. Das weitere Vorgehen im Landkreis wird sich an den Maßgaben des Freistaats orientieren.

Landkreis Donau-Ries bestellt einen Versorgungsarzt

Aufgrund einer neuen Allgemeinverfügung des Bayerischen Gesundheitsministeriums soll die untere Katastrophenschutzbehörde einen Versorgungsarzt aus den Reihen der niedergelassenen Ärzte bestellen. Der Landkreis hat umgehend darauf reagiert.  In Abstimmung mit dem ärztlichen Kreisverband Nordschwaben hat Landrat Stefan Rößle den Leiter des Kreisverbands Herrn Sebastian Völkl als Versorgungsarzt bestellt. Die Stellvertretung von Herrn Völkl nimmt Dr. Sebastian Burkhardt wahr. Die Aufgabe des Versorgungsarztes ist in erster Linie, eine ausreichende ärztliche Grundversorgung im Landkreis sicherzustellen und die ausreichende Versorgung mit entsprechender Schutzausrüstung zu planen und zu koordinieren. Im Einzelnen sind unter anderem folgende Aufgaben vorgesehen: 

  • Einrichtung vom COVID-19 Schwerpunktpraxen,
  • Planung und Vorbereitung aller notwendigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der ärztlichen Grundversorgung oder
  • Unterstützung der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) bei der Verteilung der Schutzausrüstung auf die Arztpraxen.

Vermehrt gehen seit den letzten Tagen Anrufe bei der Bürger-Hotline des Landratsamtes Donau-Ries, in denen Bestätigungen des Gesundheitsamtes für den Arbeitgeber im Falle einer Quarantäneanordnung gefordert werden. Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Quarantäne gegenüber betroffenen Personen vom Gesundheitsamt mit Bescheid schriftlich angeordnet wird, jedoch vom Gesundheitsamt keine Bestätigung für den Arbeitgeber ausgestellt wird. Nach dem geltenden Infektionsschutzgesetz sind von einer Quarantänemaßnahme betroffene Personen vom Arbeitgeber unter Fortzahlung des Gehalts freizustellen. (pm)