Die Reaktion seiner eigenen Kinder auf die Nachricht, wieder in einen Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht einzusteigen, und diverse Kontaktaufnahmen von Eltern haben Rechtsanwalt Dr. Ulrich Roßkopf dazu gebracht, die Rechtmäßigkeit der Regelungen zu prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung war eindeutig: „Meiner Auffassung nach ist die Allgemeinverfügung des Landratsamts, die Entscheidung, Distanzunterricht einzuführen, auf die Schulleiter zu übertragen, in der vorliegenden Form ebenso rechtswidrig, wie die Anordnung von Schulleitern, das tatsächlich zu tun“, so Roßkopf. Aus diesem Grund war Klage einzureichen. Es handelt sich um zwei Hauptsacheverfahren und zwei Eilanträge, die seit heute Mittag beim Verwaltungsgericht Augsburg anhängig sind. Nun muss das Verwaltungsgericht Augsburg die getroffenen Regeln auf den Prüfstand stellen. Beide Klagen richten sich gegen den Punkt 4.4 der Allgemeinverfügung. Die Klage richtet sich gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch den Landkreis Donau-Ries.
Corona soll trotzdem ernst geplant werden
„Wenn wir uns jetzt nicht gegen diese Form der Willkür wehren, sind Eltern und Schüler voraussichtlich für viele Monate mit dieser Thematik beschäftigt“, so der Jurist. Allerdings ist es Roßkopf auch wichtig klarzustellen: „Wir sind keine Corona-Leugner – das Virus ist ernst zu nehmen und natürlich hat jeder hierzu seinen Teil beizutragen.“ So stellt die Klageschrift auch nicht in Frage, dass Maskenpflicht und 1,5 Meter Abstand einzuhalten sind. Sowohl das Infektionsschutzgesetz als auch die Bayerische Schulordnung enthalten klare Regelungen, unter welchen Voraussetzungen dem Infektionsgeschehen wirksam begegnet werden kann. „Diese Voraussetzungen werden vorliegend nicht beachtet“, so der Jurist.
Darf das Landratsamt Schulen schließen?
Was Roßkopf zudem stört, ist die willkürliche Auslegung der Allgemeinverfügung. So schreibe der eine Schulleiter, dass „das vorgegebene Abstandsgebot nur unter erschwerten Bedingungen eingehalten werden könne, was die grundsätzliche Möglichkeit der Einhaltung der Abstandregeln bestätigt. Gleichwohl werde Distanzunterricht angeordnet.
Eine andere Schule hingegen kann die Abstandsregeln offenbar nicht einhalten und verordnet den Wechsel aus Distanz- und Präsenzunterricht. Dies aber erst ab dem kommenden Montag und lässt am heutigen Freitag noch alle Kinder zur Schule kommen, obwohl das Landratsamt den Sofortvollzug seiner Regelungen angeordnet hat. So kann das Landratsamt seiner Meinung nach den Schulleiter gar nicht ermächtigen, Distanzunterricht anzuordnen. Das darf nach der Schulordnung, nur bei einem vorliegenden Infektionsgeschehen erfolgen. Laut Roßkopf gab es beispielsweise im Gymansium Donauwörth seit März keinen einzigen Fall.
„Klarstellend“, so Rechtsanwalt Roßkopf, „geht es bei der verwaltungsgerichtlichen Klärung nicht darum, Systemsprenger zu spielen. Sinnvolle Maßnahmen in dieser gefährlichen Zeit müssen umgesetzt werden. Aber eben nicht willkürlich und auf Basis gesetzlicher Grundlagen.“
Rößle steht hinter Distanzunterricht
Den eingeschlagenen Weg der Klage gegen das Landratsamt als Stellvertreter des Freistaats Bayern begrüßt Landrat Stefan Rößle auf Nachfrage der Redaktion. "Wir leben in einem Rechtsstaat und es ist gut, dass die Vorgaben der Exekutive durch die Judikative überprüft werden. Das gehört zu einer Demokratie", so der Landkreischef. "Wir haben mittlerweile zahlreiche Verordnungen und Vorgaben durch die Politik, die hier vor Ort umgesetzt werden müssen. Dazu gehört in unseren Augen auch die Möglichkeit des Distanzunterricht, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können", so Landrat Stefan Rößle. (ms/pm)