Die jeweils geltenden Corona-Auflagen werden durch das Gewerbeamt des Landratsamtes Donau-Ries und die Polizei vor Ort überprüft. Wenn Verstöße festgestellt werden, erfolgt eine entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeige an das Gewerbeamt, welches anschließend das weitere Vorgehen rechtlich prüft und in der Folge Bußgeldbescheide erlassen kann.
Seit März 2020 wurden dem Gewerbesamt im Landkreis Donau-Ries insgesamt 839 Verstöße gemeldet. Von diesen konnten bislang 730 abschließend bearbeitet werden, wovon 633 Bußgeldbescheide erlassen werden mussten. Der Landkreis Donau-Ries bewegt sich mit diesen Zahlen im bayernweiten Durchschnitt. (pm)