Am vergangenen Dienstag war bekannt geworden, dass in der Donau-Ries Klinik in Donauwörth mindestens 5 Patienten von einem Arzt mit Hepatitis C infiziert worden waren. Mittlerweile gibt es 14 gemeldete Hepatitis C-Fälle.
Donauwörth - In einer Pressemitteilung wurden nun noch einige offene Fragen beantwortet, die Landrat Stefan Rößle in seiner Position als Verwaltungsratsvorsitzender des gKU dem gKU-Vorstandsvorsitzenden Jürgen Busse gestellt hatte.
Fiel der Fall unter die Meldepflicht an den ärztlichen Bezirksverband?
Jürgen Busse: Bis zum Abschluss des Auflösungsvertrages war keinem Verantwortlichen des gKU bekannt, dass eine Medikamentenabhängigkeit bei dem betroffenen Arzt vorlag. Auch die Hepatitis-C Infizierung war unbekannt. Daher ergab sich nicht die Fragestellung einer Meldepflicht. Unabhängig davon vertritt der zuständige Chefarzt der Anästhesie und die Personalabteilung die Auffassung, dass eine Meldepflicht nicht vorgelegen habe.
Bestand eine Verpflichtung, nach Aufhebung des Arbeitsvertrags den neuen Arbeitgeber zu informieren?
Jürgen Busse: Nein. Nach dem Ausscheiden war bis zur Kontaktaufnahme des Arztes beim gKU Anfang Oktober nicht bekannt, dass der Arzt einen neuen Arbeitsplatz angetreten hat. Der Arzt hatte sich beim Vorstand des gKU gemeldet, da alle Beschäftigten und ehemaligen Beschäftigten im OP durch die Betriebsärzte auf Hepatitis C überprüft wurden.
Wurde dem Arzt ein Zeugnis ausgestellt?
Jürgen Busse: Ja, der Arzt erhielt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Der Chefarzt als der Vorgesetzte des Arztes hat das Verhalten und die Leistungen wahrheitsgemäß bewertet.
Gab es Anhaltspunkte, dass im Haus, insbesondere in der Anästhesieabteilung, auf die Suchterkrankung des früheren Mitarbeiters vorlagen und falls ja, wurde diesbezüglich etwas unternommen?
Jürgen Busse: Der Bestand an Betäubungsmitteln war zu jedem Zeitpunkt korrekt; die Verbrauchsmengen waren gelegentlich erhöht. Hier hat der Chefarzt unmittelbar Maßnahmen eingeleitet, um diesen Sachverhalt zu klären. Unter anderem fanden auch Gespräche mit den Anästhesisten statt. Der Chefarzt konnte bis zum 25.04.2018 kein arbeitsrelevantes Fehlverhalten auf den Arzt zurückführen.
Wurden alle Aufbewahrung-/Kontroll- und Dokumentationspflichten in Bezug auf die Opiate eingehalten?
Jürgen Busse: Ja. Die regelmäßigen (täglichen) Überprüfungen haben zu keinen Beanstandungen geführt.
Ist es notwendig, bezüglich der Vielzahl der besorgten Anrufe und Anfragen noch etwas zu unternehmen (Hotline o.a.)?
Jürgen Busse: Wir haben mit den Chefärzten festgelegt, dass die Anrufer in die behandelnde Klinik verbunden werden, um hier weitergehende Auskunft zu erhalten. Die Einrichtung einer Hotline sehen wir an dieser Stelle nicht erforderlich.
Begeben sich besorgte ehemalige Patienten zur Untersuchung in die Klinik?
Jürgen Busse: Ja. Insbesondere angeschriebene Patienten suchen auch die Nothilfe der Klinik auf. Jeder Patient wird getestet. Die Testergebnisse werden sofort dem Patienten wie auch dem Gesundheitsamt bekannt gegeben.
Landrat lobt Aufarbeitung
Weiter heißt es in der Pressemitteilung: „Landrat Stefan Rößle hat dem Vorstandsvorsitzenden des gKU, Jürgen Busse, und dem gesamten Team des gKU Dank und großen Respekt ausgesprochen, wie engagiert und in sehr guter Kooperation mit dem Gesundheitsamt des Landratsamtes und wohl auch mit der Kripo und der Staatsanwaltschaft der bedauerliche Vorfall mit der Übertragung von Hepatitis durch einen ehemaligen Anästhesisten am gKU aufgearbeitet wird. Landrat Rößle ist sehr froh, dass in Absprache mit der Staatsanwaltschaft auch die Hintergründe der Anzeige gegen den Arzt öffentlich bekannt gemacht werden konnten. "
Transparenz hat sich bewährt
"Das von Anfang an festgelegte Vorgehen einer sehr zeitnahen und umfassenden Transparenz hat sich bewährt“, so der Landrat in der Pressemitteilung. Landrat Rößle wird sich zudem kurzfristig, so die Pressemitteilung weiter, persönlich die Abläufe in der Anästhesieabteilung vor Ort erklären lassen. Er habe, so der Wortlaut der Pressemitteilung, großes Verständnis für die Sorgen der betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in die vertrauensvolle Obhut unseres Krankenhauses begeben haben und nun eine Gefährdung ihrer Gesundheit befürchten müssen. Landrat Rößle erwartet daher allein schon im Sinne der Betroffenen eine lückenlose Aufklärung der Umstände.(pm)