Wie das Landratsamt in einer Pressemitteilung mitteilt, waren die Landkreise entsprechend der Bayer. Impfstrategie verpflichtet, das staatliche Impfangebot ab dem 1. Oktober 2021 auf je ein stationäres Impfzentrum pro Landkreis zu beschränken, gleichzeitig aber Vorsorge dafür zu treffen, die Kapazitäten bei Bedarf binnen vier Wochen wieder hochzufahren (sog. „stand-by“-Modus). Aus diesem Grund wurde die Infrastruktur am Standort Nördlingen grundsätzlich weiter vorgehalten und ermöglicht es nun, nach Freigabe durch das Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege am 8. November, das Impfzentrum Nördlingen wieder mit einer Impfstraße in Betrieb zu nehmen. Zudem werden die täglichen Betriebszeiten am Standort Donauwörth ausgeweitet.
Termin per Telefon, per Mail oder online vereinbaren
Der „Startschuss“ ist am Montag, 22.11.2021. Impfungen (sowohl Erst- und Zweit- als auch Auffrischungsimpfungen) sind dann an beiden Standorten wieder von Mo. – Fr. nach vorheriger Terminvereinbarung (Online über Anmeldung in BayIMCO, per Mail an termine@impfen-donau-ries.de oder telefonisch unter 0906-74-6680) möglich. Die Erfahrungen der vergangenen Tage haben landkreisübergreifend gezeigt, dass eine Terminvereinbarung im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten unumgänglich ist, um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und die Wartezeiten für die Impfwilligen so weit als möglich zu reduzieren. Sofern eine Registrierung in BayIMCO noch existiert, kann diese genutzt werden. Sollte kein Account mehr bestehen, kann man sich einfach neu anmelden (https://impfzentren.bayern/citizen/).
Offenes Impfen an Samstagen vorrangig für Erstimpfungen
Zusätzlich besteht an den Samstagen (im Impfzentrum Nördlingen erstmals bereits am 20.11.2021) im Zeitraum von 8:00 bis 12:00 Uhr für „Kurzentschlossene“ die Möglichkeit des offenen Impfens, also auch ohne vorherige Terminvereinbarung. Hier ist jedoch mit langen Wartezeiten zu rechnen. Die Samstage sind dabei grundsätzlich für Erstimpfungen vorbehalten.
Da sich das Coronavirus naturgemäß vor allem in der ungeimpften Bevölkerungsgruppe stark ausbreitet und dort das Risiko für schwere Verläufe mit Krankenhausaufenthalt ungleich höher ist, ist deren schnellstmögliche Immunisierung nicht minder wichtig als die Booster-Impfungen für bereits Geimpfte. An die Bürgerinnen und Bürger, die eine Auffrischungsimpfung in den Impfzentren in Anspruch nehmen möchten, wird deshalb nachdrücklich appelliert, hierfür das Impfangebot gegen Terminvereinbarung an den übrigen Wochentagen zu nutzen. Der Erhalt einer Auffrischungsimpfung an den Samstagen kann nicht garantiert werden.
"Wie bereits in einer weiteren Pressemitteilung vom 12.11.2021 ausgeführt, haben – unabhängig der STIKO-Empfehlung – grundsätzlich alle Volljährigen Anspruch auf Auffrischungsimpfung im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und nach individueller ärztlicher Beurteilung. Regulär soll die Booster-Impfung sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie erfolgen. Die Bayer. Staatsregierung hat sich nun mit Kabinettsbeschluss vom 15.11.2021 dafür ausgesprochen, dass die Auffrischungsimpfungen auch bereits schon nach fünf Monaten ermöglicht werden sollen. Die Entscheidung hierüber obliegt jedoch auch insoweit weiterhin dem jeweils impfenden Arzt im Rahmen der ärztlichen Therapiefreiheit nach individueller Beurteilung und Aufklärung des Impfwilligen". so die Pressemitteilung aus dem Landratsamt.(pm)