Corona-Update

Inzidenzwert über 50: Was jetzt im Landkreis gilt

Symbolbild Bild: pixabay
Nachdem der Inzidenzwert von 50 auch im Landkreis Donau-Ries nun an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde, gelten ab Samstag, 28. August weitere Verschärfungen. Der heutige Inzidenzwert liegt bei 65,5.

Die Zahl der positiv auf COVID-19 getesteten Personen im Landkreis Donau-Ries liegt, Stand 26.08.2021, 10:15 Uhr, bei insgesamt 6.238. Hiervon gelten 5.940 Personen bereits wieder als genesen.
 
Die Anzahl der seit Pandemiebeginn verstorbenen bestätigten Indexfälle im Landkreis Donau-Ries liegt weiterhin bei 158. In der Folge gelten momentan 140 Personen als aktuell positiv Getestete, sogenannte „Indexfälle“. Der heutige Inzidenzwert liegt nach Angaben des RKI bei 65,5.

1.564 Personen wurden inzwischen nachweislich mit der britischen (Alpha-) Virusvariante positiv getestet, 45 mit der südafrikanischen (Beta-), eine mit der brasilianischen (Gamma-) und 165 mit der indischen (Delta-Variante). Alle tagesaktuellen Zahlen und weitere Informationen finden Sie immer unter
www.donau-ries.de/corona.

Was gilt jetzt im Landkreis Donau-Ries 

Nachdem der Inzidenzwert von 50 auch im Landkreis Donau-Ries nun an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde, gelten ab Samstag, 28. August weitere Verschärfungen.
Weitere Informationen und die Rechtsgrundlagen finden sich unter
www.donau-ries.de/corona unter dem Reiter „Welche Regelungen gelten aktuell im Landkreis Donau-Ries?“.


Folgende Änderungen gelten ab Samstag, 0:00 Uhr:

  • Kontaktbeschränkungen: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, auf privat genutzten Grundstücken und in privaten Räumen ist für bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten gestattet. Kinder unter 14 Jahren sowie geimpfte und genesene Personen bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.
  • Öffentliche und private Veranstaltungen, Feiern: Öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis sind in geschlossenen Räumen mit bis zu 25 Personen und unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen erlaubt.
    Ausschließlich bei privaten Veranstaltungen und Vereinssitzungen gilt diese Personengrenze zuzüglich geimpfter und genesener Personen.
  • Maskenpflicht an Schulen: Auch an den Grundschulen und der Grundschulstufe der Förderschulen besteht für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte nach Einnahme des Sitz-, bzw. Arbeitsplatzes Maskenpflicht. (pm)