„Ich begrüße diese Verlängerung, denn die ersten Erfahrungen zeigen deutlich, dass der Einsatz von CO2-Messgeräten und mobilen Luftreinigungsgeräten den Schulalltag erleichtert und den Schutz der Schüler und Lehrer verbessert. Das ist in aller Sinne, sobald wieder Präsenzunterricht stattfinden kann“, sagt der CSU-Stimmkreisabgeordnete Wolfgang Fackler.
Der Abgeordnete weist deshalb auf eine wichtige Änderung der Voraussetzungen hin, denn ab sofort können auch Luftreiniger als Ergänzung der möglichen Fensterlüftung in den Klassenräumen gefördert werden. Das war in der ersten Antragsrunde nicht möglich. Der staatliche Förderanteil für diese Geräte liegt gegenüber der ersten Runde bei 50 Prozent, das heißt der Förderhöchstbetrag pro Raum und Gerät beträgt 1750 Euro.
Als allgemein zugelassener vorzeitiger Maßnahmenbeginn gilt auch für die zweite Tranche der 1. Oktober 2020, um Schulaufwandsträger, die seither bereits Geräte für lüftbare Räume beschafft haben, nicht zu benachteiligen. „Interessierte Träger sollten sich aber mit der Antragsstellung beeilen, denn die Förderung erfolgt nach Datum der Antragstellung und bis längstens zum 31. März. Für die zweite Tranche werden nämlich die aus der ersten Antragsrunde verbleibenden Mittel bereitgestellt“, erklärt MdL Wolfgang Fackler.
Die geänderte Förderrichtlinie sowie das neue Antragsformular werden laut Kultusministerium zeitnah auf der Internetseite des Ministeriums bereitgestellt. Eine Antragstellung bei der Regierung von Schwaben als Bewilligungsbehörde ist dann ab diesem Zeitpunkt möglich. (pm)