Laut polizeilichen Recherchen wird in den sozialen Medien, wie in den vergangenen Wochen, auch für den morgigen Freitag, 14.01.2022 erneut zu „Spaziergängen“ in Nördlingen aufgerufen. Gleichzeitig soll an diesem Tag eine weitere Versammlung von Befürwortern der Coronaschutzmaßnahmen und – impfungen in der Nördlinger Innenstadt stattfinden, die ordnungsgemäß beim Landratsamt Donau-Ries als Versammlungsbehörde angemeldet und deren Ablauf zwischen dem Landratsamt, der Polizei, der Stadt Nördlingen und dem Veranstalter abgestimmt wurde. Diese Versammlung umfasst eine Auftaktkundgebung vor dem Rathaus Nördlingen (Marktplatz), einen anschließenden Demonstrationszug durch Teile der Nördlinger Innenstadt sowie eine Schlusskundgebung vor der Kirche St. Georg (Marktplatz). Zur Regelung dieser Versammlung wurde im Einvernehmen mit dem Veranstalter ein versammlungsrechtlicher Bescheid erlassen, der u. a. auch für diese Versammlung die Anordnung einer Maskenpflicht beinhaltet.
Im Hinblick auf diese parallel stattfindende und angemeldete Versammlung hat das Landratsamt in Abstimmung mit Polizei und Stadt eine angepasste Allgemeinverfügung für sogenannte „Spaziergänge“ von Gegner der Coronamaßnahmen am 14.01.2022 erlassen. So dürfen diese zwar weiterhin ebenfalls in der Nördlinger Innenstadt stattfinden, allerdings nicht im Bereich der angemeldeten Versammlung.
"Denn vor dem Hintergrund der gesamtgesellschaftlich hoch emotionsbeladenen Thematik wäre ein direktes Aufeinandertreffen von Gegnern und Befürwortern der Coronaschutzmaßnahmen und –impfungen – ungeachtet des bisher weitestgehend friedlichen Verlaufs der „Spaziergänge“ - mit einem unkalkulierbaren Eskalationspotential verbunden", so das Landratsamt.
Zudem würde bei gleichzeitiger Durchführung beider Versammlungen am selben Ort die Einhaltung des gesetzlichen Mindestabstandsgebots weiter erschwert. Zur Verhinderung einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist daher eine räumliche Trennung durch örtliche Beschränkung der „Spaziergänge“ erforderlich. Den Interessen der ordnungsgemäß angemeldeten Versammlung war dabei hinsichtlich der Wahl des Versammlungsortes der Vorzug zu geben. Die genaue Abgrenzung des Bereichs der Nördlinger Innenstadt, in dem am Freitagabend nicht „spaziert“ werden darf, sowie die umfassende Begründung, sind der im Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries vom heutigen Tage öffentlich bekanntgemachten Allgemeinverfügung zu entnehmen. Landratsamt, Polizei und Stadt Nördlingen rufen ausdrücklich die Teilnehmer beider Versammlungen zu friedfertigem Verhalten auf. (pm)