Mit der Abkehr von der 7-Tage-Inzidenz entfallen insbesondere alle bisher inzidenzabhängigen Regelungen einschließlich der allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Lediglich für die Anwendung von „3 G“ bleibt die 7-Tage-Inzidenz weiterhin relevant. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 35 gilt der Grundsatz, dass der Zugang zu geschlossenen Räumen in den meisten Bereichen des täglichen Lebens nur noch für Geimpfte, Genesene und Getestete möglich ist. Ausnahmen bestehen (weiterhin) insbesondere für den Handel, nicht körpernahe Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe und den öffentlichen Personennah- und Fernverkehr. Wie bisher hat die Kreisverwaltungsbehörde amtlich bekannt zu geben, wenn der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 35 über- bzw. jetzt auch unterschritten hat. Die an die Inzidenz von 35 geknüpften 3 G-Regelungen gelten dann jeweils ab dem übernächsten auf die Bekanntmachung folgenden Tag. Nachdem der Inzidenzwert von über 35 im Landkreis bereits festgestellt wurde, bedeutet das, die 3 G-Regelungen der 14. BayIfSMV gelten unmittelbar ab dem heutigen Tag.
Eine Zusammenfassung der Änderungen finden man unter anderem unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/.
Für Einzelheiten zu den neuen Regelungen wird empfohlen, sich z. B. auf der Homepage des Bayer. Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration und den dort eingestellten FAQ zu informieren (https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php). Diese werden in Kürze an die neuen Regelungen anpasst.
1. Testen
Das PCR-Testzentrum in Möttingen wird nach aktuellem Stand weiterbetrieben. Einen Anfahrtsplan und die Möglichkeit einer Terminreservierung finden Sie weiterhin unter www.donau-ries.de/testen. Hier finden Sie auch regionale Angebote für Schnelltests aufgelistet. Nach den aktuellen Vorgaben stehen die Tests bis zum 11. Oktober weiterhin kostenlos zur Verfügung.
2. Impfen
Die Bayerische Staatsregierung hat eine Neuausrichtung der Impfstrategie zum Oktober beschlossen. So soll ab Herbst dem Impfangebot der niedergelassenen Ärzte und der Betriebsärzte der Vorrang gegenüber dem staatlichen Impfangebot zukommen. Die staatlichen Impfzentren sollen als ergänzendes staatliches Impfangebot zwar bis zum 30.04.2022 weiterbetrieben werden, allerdings nur noch in stark reduziertem Umfang. Insbesondere darf pro Landkreis künftig nur noch ein stationäres Impfzentrum betrieben werden. Dieses soll als Basisstation für mobile Teams und für „Impfsprechstunden“ genutzt werden. Gleichzeitig soll ein sogenannter „Stand-by-Betrieb“ für den Notfall sichergestellt werden, der ein kurzfristiges Hochfahren der stationären Impfkapazitäten ermöglicht.
Aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der Möglichkeit, dort im Bedarfsfall höhere Impfkapazitäten bereitzustellen als in Nördlingen, sowie der Logistik der Impfstofflieferungen, haben das BRK Nordschwaben als Betreiber der Impfzentren und das Landratsamt Donau-Ries entschieden, den Standort Nördlingen als eigenständiges Impfzentrum ab Oktober aufzugeben. Gemeinsam mit dem BRK garantiert das Landratsamt aber bei entsprechendem Bedarf auch über den September hinaus noch Impftermine in Nördlingen anzubieten. Da die Infrastruktur im Impfzentrum Nördlingen im Rahmen des „Stand-by-Betriebs“ weiterhin vorgehalten wird, können die Räumlichkeiten beispielsweise an einzelnen Tagen für Impfungen durch mobile Teams genutzt werden.
Landrat Stefan Rößle erklärt dazu: „Ein ausreichender Impfschutz unserer Bevölkerung ist der einzige Weg aus dieser Pandemie. Mit den aktuellen Impfquoten sind wir von einer Herdenimmunität jedoch noch deutlich entfernt. Aus diesem Grund werden wir wo immer die Nachfrage vorhanden ist auch künftig gemeinsam mit dem BRK Impftermine vor Ort anbieten.“ Im September wird das Impfzentrum in Nördlingen weiter wie gewohnt zur Verfügung stehen. Zusätzlich zu den bisherigen Öffnungszeiten am Dienstag und Donnerstag werden dort fortan auch samstags von 15:00 – 19:00 Uhr Impfungen ohne Terminabsprache angeboten. Darüber hinaus werden gemeinsam mit den weiterführenden Schulen des Landkreises aktuell Impftermine für Schülerinnen und Schüler organisiert. Diese werden direkt über die Schulen informiert.
Ohne Registrierung sind längere Wartezeiten möglich
Wie das BRK Nordschwaben mitteilt, kann es an den Impfzentren – je nach Nachfrage – ohne vorherige Terminvereinbarung teilweise auch zu längeren Wartezeiten kommen. Es wird daher unbedingt empfohlen, sich über die Bayerische Software BayIMCO unter https://impfzentren.bayern/citizen/ zu registrieren. Anschließend werden Sie per E-Mail und SMS zu einer Terminauswahl aufgefordert.
Auch wenn bei Ihrer Terminauswahl ein anderer Impfstoff angegeben ist, können Sie sich im ärztlichen Aufklärungsgespräch vor Ort selbstverständlich für den Impfstoff Ihrer Wahl entscheiden.
Wie das BRK mitteilt, kann es bei der Einladung zu Zweitimpfungen teilweise zu Terminverschiebungen kommen. Aus diesem Grund sollten Sie bis zu Ihrer vollständigen Impfung regelmäßig Ihre E-Mails, bzw. SMS auf mögliche Terminverschiebungen kontrollieren.
Impfangebot beim Donauwörther Ökomarkt
Am Sonntag, 5. September findet im Heilig-Kreuz Garten Donauwörth der 26. Ökomarkt statt. In diesem Zusammenhang bietet das BRK Nordschwaben als Betreiber der lokalen Impfzentren Impfungen vor Ort an. Im Zeitraum zwischen 11:00 und 16:00 Uhr werden Impfungen in den Räumlichkeiten des Landratsamtes angeboten. Für Interessierte ist der Haupteingang (Heilig-Kreuz-Straße) geöffnet.
Impfen ohne Termin und Anmeldung ist zu diesen Zeiten möglich:
An den Impfzentren in Donauwörth und Nördlingen können Sie zu den folgenden Zeiten eine Erst- oder Zweitimpfung vornehmen lassen
- Donauwörth:
- Mo, Mi, Fr jeweils von 15:00 – 19:00 Uhr
- noch bis Ende September samstags Sonderaktionen für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren mit Kinderärzten zwischen 08:00 und 12:00 Uhr
- Nördlingen:
- Di, Do jeweils von 15:00 – 19:00 Uhr
- samstags von 8:00 bis 12:00 Uhr freies Impfen (pm)