Coronavirus

Parteiverkehr ab 17. März eingeschränkt

Rain am Lech Bild: DRA
Aufgrund der Bekanntmachung bezüglich der Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen muss auch der Parteiverkehr im Rathaus der Stadt Rain auf das unbedingt notwendigste Maß reduziert werden.

Das bedeutet, dass nur ausschließlich das Bürgeramt, Passamt und Standesamt für den Parteiverkehr zu den üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung stehen. Diese Bereiche sollten nur bei unaufschiebbaren Angelegenheiten aufgesucht werden.

Die Bereiche Bürgermeisteramt, Hauptverwaltung, Kämmerei, EDV, Bauamt, Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Tourismus sind wie üblich besetzt, um den Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten. Anfragen und Anliegen sind nur noch per Telefon oder E- Mail an diese Sachgebiete zu übermitteln.

Falls ein Besuch unumgänglich ist, muss vorab ein Termin mit dem jeweiligenAbteilungsleiter vereinbart werden. (pm)