Das gilt ausdrücklich auch für bereits vollständig geimpfte Personen.
Nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung werden vollständig geimpfte Personen ab dem 15. Tag nach der abschließenden Impfung mit negativ Getesteten gleichgestellt. Dies gilt allerdings ausdrücklich nicht für die in § 9 der Verordnung formulierten speziellen Besuchs- und Schutzregelungen. (pm)