Leider gibt es auch den inzwischen 27. Todesfall in Zusammenhang mit COVID-19 im Landkreis zu beklagen: Ein 89 Jahre alter, positiv getesteter Patient mit erheblichen Grunderkrankungen verstarb im Krankenhaus in Nördlingen. Diese und weitere regionale Zahlen finden Sie unter www.donau-ries.de/corona.
Nachdem die Zahl der Neuinfektionen an den lokalen Schulen zuletzt nicht weiter stieg, wurde, wie von Landrat Stefan Rößle bereits angekündigt, in Gesprächen mit der Regierung von Schwaben und dem Gesundheitsministerium versucht, auch im Landkreis Donau-Ries Ausnahmen von den geltenden Vorgaben an Schulen zu erreichen. Solche Ausnahmen müssen zwingend von der Regierung von Schwaben genehmigt werden. Diese gab vorab allerdings wenig Aussicht auf Erfolg. Neben einer Reihe von Gesprächen mit der Regierung und dem Gesundheitsministerium wandte sich Landrat Stefan Rößle auch direkt an die Bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml. Dabei habe er unter anderem auf die Zusagen von Spitzenpolitikern verwiesen, trotz des Shutdowns den Betrieb von Kitas und Schulen aufrechterhalten zu wollen. Mit den geltenden Abstandsregeln von 1,5 Metern in Klassenzimmern, könne aktuell aber nur etwa der Hälfte aller Schulen des Landkreises Präsenzunterricht gewährleisten.
Nach diesen Gesprächen ist es nun gelungen, nach den Herbstferien eine neue Regelung zu finden. Mit der nächsten Änderung der aktuell geltenden Allgemeinverfügung soll die Stufe 3 des jeweiligen Rahmenhygienekonzeptes für Schulen und Kindertageseinrichtungen aufgehoben werden. So wird die strenge Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 m auch am Platz während des Unterrichtes gelockert und in die dringende Empfehlung umgewandelt, einen Abstand von 1,5 m zwischen den Schülerinnen und Schülern einzuhalten oder, wenn dies nicht möglich ist, zumindest den größtmöglichen Abstand einzuhalten, um die Infektionsgefahr möglichst gering zu halten. Dies hat zur Folge, dass bei räumlichen Engpässen auf einen Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht verzichtet werden und so wieder ein gewisses Maß an Normalität in den Schulalltag einkehren kann, um den betroffenen Schülerinnen und Schülern das Lernen zu erleichtern.
Auch die Maskenpflicht in Grundschulen darf nicht ohne Zustimmung der Regierung von Schwaben und des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege aufgehoben werden. Daher wurde eine Anfrage gestellt, ob aufgrund der aktuell geringen Infektionen in den Grundschulen eine Ausnahme genehmigt werden kann. In einer vorläufigen Auskunft wurde jedoch darauf hingewiesen, dass für diese Ausnahme wenig Aussicht auf Erfolg besteht. Auch beim ständigen Tragen einer Maske sei bei Grundschülerinnen und -schülern keine Gesundheitsgefahr gegeben, sodass allein der hohe Inzidenzwert im Landkreis und die ständig steigenden Zahlen in Bayern für die Entscheidung ausschlaggebend seien. So könne die Maskenpflicht erst dann entfallen, wenn die Zahl der Neuinfektion im Landkreis unter die Schwellenwerte von 50 (Entfall der Maskenpflicht an Grundschulen) und 35 (Entfall der Maskenpflicht an allen Schulen) falle.
Über die gefundene Regelung habe Landrat Rößle Schulamt und Schulleiter heute bereits im Rahmen einer Videokonferenz informiert.
Landrat Rößle sprach den Schulen seinen Dank für ihre Bemühungen aus, auch unter den aktuellen Bedingungen wo immer möglich einen Präsenzunterricht zu gewährleisten: „Wenn möglich sollten die gefundenen und praktikablen Lösungen nicht vorschnell aufgegeben werden, da damit der Grundsatz Maske und Mindestabstand, der weiterhin dringend empfohlen wird, gewahrt bleibt. Halten wir uns gemeinsam an die geltenden Vorgaben, um die Infektionszahlen wieder schnellstmöglich zu senken!“ (pm)