Dazu werden ab 10. Dezember Ablesekarten zugestellt, auf denen Straße, Hausnummer, die Zählernummer, der Zählerstand und das Ablesedatum einzutragen sind.
Es wird gebeten, die vollständig ausgefüllten Ablesekarten baldmöglichst, jedoch spätestens bis 5. Januar 2021, an die Stadtwerke Nördlingen, Industriestraße 10, 86720 Nördlingen, zurückzusenden. Ansonsten wird die Verbrauchsgebühr gemäß §11(2) der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Nördlingen durch Schätzung festgesetzt.
Gerne können die erforderlichen Daten auch telefonisch (09081 / 84-516), per Fax (09081 / 84-520) oder per E-Mail (stadtwerke@noerdlingen.de) mitgeteilt werden.
Die Stadtwerke Nördlingen bitten um Verständnis und bedanken sich für die Unterstützung bereits im Voraus! (pm)